Ein Fall für Karlsruhe Beschwerde gegen zwei Arzneimittelgesetze
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Das forschende Unternehmen sieht u.a. die Berufsausübungsfreiheit, das allgemeine Gleichheitsgebot, die Rechtsschutzgarantie und das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot in nicht zu rechtfertigender Art und Weise verletzt.
Konkret bezieht sich Janssen auf den erhöhten Herstellerabschlag, die Verlängerung des Preismoratoriums bis Ende 2026, die gesetzlichen Preisleitplanken bei Verhandlung und Festsetzung von Erstattungsbeträgen sowie den pauschalen Kombi-Abschlag von 20 %. Betroffen sind davon mehrere Medikamente des Unternehmens. Es befürchtet insgesamt eine enorme Schwächung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Mit Roche, AbbVie, Ipsen und Janssen klagen mittlerweile Arzneihersteller.
Quelle: Pressemitteilung – Janssen