Praxiskolumne Die ePA ist da – bei uns zumindest

Kolumnen Autor: Dr. Nicolas Kahl

Ob die ePA im März oder später kommt, ist nicht so relevant – aber sie wird kommen Ob die ePA im März oder später kommt, ist nicht so relevant – aber sie wird kommen © PhotoGranary - stock.adobe.com

Im Rahmen der TI-Modellregion Franken nehmen auch wir mit unserer Hausarztpraxis an der Testung der elektronischen Patientenakte teil. 

Im Rahmen der TI-Modellregion Franken nehmen auch wir mit unserer Hausarztpraxis an der Testung der elektronischen Patientenakte teil. Über das Projektbüro der Modellregion geben wir Feedback an die Gematik in Berlin, welche Stolpersteine es in der Umsetzung noch gibt. Ziel ist, die Funktionalität der TI-Anwendung zu verbessern, bevor sie in ganz Deutschland ausgerollt wird.
Wir dürfen nun also offiziell seit dem 15. Januar 2025 auf bereits vorhandene ePAs zugreifen. Der Start gestaltete sich zunächst etwas holprig, da zu diesem Zeitpunkt nur sehr wenige ePAs wirklich von den Dienstleistern der Kassen erstellt worden waren und zudem das benötigte Update unserer Praxissoftware erst mit ein paar Tagen Verzögerung bereitgestellt wurde.

Mittlerweile konnten wir erste Erfahrungen sammeln. Insgesamt ist unser Eindruck – im Rahmen einer realistischen bis pessimistischen Erwartungshaltung – durchaus positiv. Die bisherige Stabilität unserer Praxissoftware ist durch das Update und die ePA-Arbeit nicht beeinträchtigt. Der Aufruf einer ePA dauert aktuell wenige Sekunden, das Hochladen von Dokumenten je nach Größe 2–9 Sekunden. Diese Zeiten sind von der Umsetzung in der jeweiligen Software abhängig, und die Stabilität in den Aufrufen der ePAs muss sich natürlich auch unter „Volllast“ im gesamtdeutschen Betrieb noch beweisen.

Im Punkt Erwartungsmanagement muss man immer wieder darauf hinweisen, dass der erhoffte Nutzen der ePA in den richtigen zeitlichen Kontext gesetzt werden muss. Die Erstellung der leeren ePA ist noch kein Game-Changer. Die ePA werden sich erst prospektiv mit Facharztbefunden, Krankenhausberichten, Labordaten und Ähnlichem füllen. 

Das setzt natürlich voraus, dass die jeweiligen Kliniken und Praxen Softwaresysteme nutzen, deren Funktionalität ein Befüllen der ePA zeiteffizient ermöglicht. Die zentrale Infrastruktur scheint das wohl ermöglichen zu können, sofern die noch fehlenden Aktensysteme eine ähnliche Stabilität aufweisen. Und auch weitere Funktionalitäten wie verbesserte Suchfunktionen oder der Impfpass werden erst in weiteren Ausbaustufen in den nächsten Monaten und Jahren folgen.

Einen großen Mehrwert dürfte insbesondere zu Beginn die elektronische Medikationsliste bringen. Die Informationen der E-Rezepte werden vom E-Rezept-Fachdienst automatisch in der ePA abgelegt, sofern der Patient bzw. die Patientin dem nicht widersprochen hat. Wir können also über die ePA erfahren, welches Medikament wann von welcher Ärztin bzw. welchem Arzt verordnet und von welcher Apotheke abgegeben wurde. Somit ist gerade im Vertretungsfall deutlich schneller ein Überblick über die Medikationshistorie zu erhalten. Und wir wissen, ob und wann jemand die von uns verordneten Wirkstoffe auch eingelöst hat.

Eindeutig verbesserungswürdig ist aber die Aufklärung der Patientinnen und Patienten über ihre ePA und wie sie selbst Einblick erhalten und verwaltend über eine App tätig werden können. Hier haben die bisherigen Informationskampagnen der Krankenkassen und des BMG nicht zu einer breiten Sensibilisierung der Bevölkerung für dieses Thema geführt. 

Die ePA wird von den Praxen und Kliniken zukünftig in den meisten Fällen ein Vehikel für den Informationsaustausch untereinander sein, ohne dass die Versicherten hierbei aktiv mitarbeiten müssten oder wollten. Einzelnen Patientinnen und Patienten erklären wir natürlich bestimmte Funktionalitäten auf Nachfrage. Dennoch muss immer wieder festgehalten werden, dass wir Praxen nicht die breite Aufklärungsarbeit für alle Versicherten leisten können. Bei Fragen zur ePA-App und Ähnlichem verweisen wir daher weiterhin an die Krankenkassen.

Zusammenfassend würde ich sagen: Die ePA funktioniert jetzt schon in den angestrebten Funktionalitäten so gut, dass es nicht zu einem „Einstampfen“ des gesamten Projekts kommen wird. Ob die Akte nun schon im März für alle Praxen kommen wird oder erst einige Monate später, ist aus meiner Sicht nicht sehr relevant. Sie wird aber kommen.

Somit sollten wir uns alle damit auseinandersetzen, was unsere Rechte und Pflichten dabei sein werden. Ich empfehle dringend, auf Informationsangebote der KBV und der jeweiligen Berufs- und Interessenverbände zurückzugreifen, um rechtlich für den Umgang mit der ePA gewappnet zu sein.

Ihr

Dr. Nicolas Kahl