Neupatientenregelung Die Streichung streichen
Die Annahme des Bundesgesundheitsministeriums, dass die Neupatientenregelung zu keiner Verbesserung bei den Wartezeiten und der Vermeidung von Krankenhausaufnahmen geführt hat, ist nach Ansicht der Länderkammer „nicht fundiert begründet“. Es bedürfe einer Evaluation nach der Pandemie. Der Bundesrat votiert deshalb dafür, die Rücknahme der Neupatientenregelung im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz fallen zu lassen. Nach Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung geht es dabei um jährlich rund 400 Mio. Euro extrabudgetäre Vergütung.
„Es ist gelungen, zumindest den politischen Vertretern der Länder deutlich zu machen, dass der Wegfall der Neupatientenregelung negative Auswirkungen für die Versorgung der Patienten mit sich bringen wird und unvermeidlich mit Leistungskürzungen verbunden ist“, kommentiert KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister die Stellungnahme des Bundesrates. Die KBV hofft, dass dies nun auch Prof. Dr. Karl Lauterbach umdenken lässt. Immerhin haben ihn mehr als 50.000 Praxen in einem offenen Brief aufgefordert, die geplante Streichung zurückzunehmen.
Minister, Regierung und Parlament sind am Zug
„Jetzt sind der Bundesminister, die Bundesregierung und das Parlament gefragt. Wir erwarten, dass die Abgeordneten das Votum der Länder als deutliches Signal betrachten und in diesem Zuge nicht daran vorbei entscheiden“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des Spitzenverbandes Fachärzte (SpiFa). Die abschließenden Durchgänge für das „GKV-FinStG“ werden Ende Oktober erwartet. Es besteht keine Zustimmungspflicht seitens des Bundesrates.
Kommt es doch zur Leistungskürzung, so der SpiFa, werden sich Patienten „auf längere Wartezeiten für einen Facharzttermin einstellen müssen oder verschlossene Türen vorfinden, da viele Praxen keine neuen Patienten mehr aufnehmen können“. Davor warnt er auch in seiner Kampagne #WartenBisDerArztKommt.
Motive für Plakate und Postkarten finden Ärzte auf der Kampagnenhomepage. Auf einem Plakat heißt es z.B.: „,Bald warten Sie länger auf Ihren Arzttermin. Ihre Bundesregierung.“ Darunter abgebildet sind die Ampel-Spitzen Scholz, Habeck und Lindner. Der SpiFa ruft die Praxen auf, sich an regionalen und bundesweiten Protestaktionen zu beteiligen. Und: „Schließen Sie Ihre Praxis am 5. Oktober 2022.“
Die KV Berlin kündigte an, sich bei ihrem neuen Honorarverteilungsmaßstab auf beide Szenarien vorzubereiten: auf die Streichung der Neupatientenregelung und auf die Beibehaltung. Eigentlich war vorgesehen, die Honorarverteilung an aktuellen Fallzahlen und nicht wie bisher an den Vorjahren zu orientieren. „So soll den Praxen die Möglichkeit gegeben werden, die Mengensteuerung praxisindividuell zu handhaben.“ Vor allem jüngere Praxen erlaube das, stärker zu wachsen.
Werde aber die Neupatientenregelung gestrichen, so die KV, könne man „nur durch eine Reduzierung der Fallzahlen, sprich die Versorgung weniger Patienten, dem Preisverfall der ärztlichen Leistungen entgegenwirken und den Betrieb der Praxen aufrechterhalten“. Die KV will ebenfalls den Druck auf die Politik aufrechterhalten. Die mehr als 6.500 Praxen der Hauptstadt werden mit Plakaten und Materialien wie Unterschriftenlisten und Musterbriefen an die Abgeordneten ausgestattet, mit denen sie ihre Patienten zur Unterstützung aufrufen sollen.
Medical-Tribune-Bericht