Engpässe bei Hanf: europaweite Ausschreibung für 6600 Kilo Cannabis
Cannabis ist der wissenschaftliche Name der Gattung Hanf, bekannt als Marihuana (Blüten der weiblichen Pflanze) und Haschisch (Harz). Verschrieben werden dürfen neben Rezeptur- und Fertigarzneimitteln seit Änderung des Betäubungsmittelgesetzes 2017 auch Cannabisextrakte und -blüten. Letztere können Patienten zur Inhalation nach Verdampfung oder auch zur Teezubereitung nutzen.
Kritische Stimmen aus der Ärzteschaft warnen vor der Suchtgefahr. Im Gesetz seien nicht ausschließlich Reinsubstanzen favorisiert, sondern auch das giftige Cannabiskraut mit all seinen schädlichen Nebeneffekten, so Erik Bodendieck, Allgemeinarzt und Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. Skepsis äußert auch die Verbraucherzentrale wegen fehlender Studien. Der Phyto-Spezialist Bionorica lehnt die Verschreibung von Cannabisblüten ausdrücklich ab, „da deren Dosierung für den Patienten nicht reproduzierbar möglich und für den Arzt nicht steuerbar ist“.
Schwerkranke Patienten tangieren diese Befürchtungen eher nicht, wie der Zuspruch zeigt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen wurden nach Angaben der Apothekerverbände bereits im ersten Halbjahr 2017 auf ärztliche Verordnung und zulasten der gesetzlichen Krankenkassen rund 10 600 cannabishaltige Zubereitungen oder unverarbeiteten Cannabisblüten an schwerkranke Patienten abgegeben (neuere Zahlen sind noch nicht veröffentlicht). Tausende weitere Anträge von Versicherten liegen bereits bei den Krankenkassen (MT berichtete).