Finanzielle Belastung von Krebspatienten: Vertreter drängen auf Änderungen im Sozialgesetzbuch
Die Deutsche Krebshilfe und der Bundesverband – Haus der Krebs-Selbsthilfe fordern die Politik zum Handeln auf. Eine Krebserkrankung beeinflusse die wirtschaftliche Situation der meisten betroffenen Menschen, heißt es. Steigende Ausgaben und sinkende Einnahmen im Verlauf einer langandauernden Krebserkrankung würden wirtschaftlichen Druck und damit auch Existenzängste schaffen. Gefordert werden in einem Positionspapier:
- Aufhebung der Zuzahlungen, Aufzahlungen und Eigenanteile für eine bedarfsgerechte Versorgung im SGB V,
- Abschaffung der Eigenanteile zur Finanzierung der Pflege nach dem SGB XI,
- Wegfall der nach dem Bundesteilhabegesetz verbliebenen Vermögensanrechnung nach den Regelungen der Eingliederungshilfe,
- Überarbeitung des Systems der Nachteilsausgleiche: Schwerbehindertengeld statt nur Steuerfreibetrag, sodass auch Betroffene mit niedrigem oder keinem Einkommen unterstützt werden.
Weiter heißt es: „Eine zunehmend restriktivere Praxis der Sozialversicherungsträger als Folge einer veränderten Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik belastet schwer kranke Menschen erheblich, unabhängig von der Belastung durch ein konkretes Verarmungsrisiko.“
Bürokratische Belastung – unzureichende Beratung
Viele Patienten klagten über erhebliche emotionale und bürokratische Belastungen und unzureichende Beratung. Die Behandlungszeiträume bei onkologischen Erkrankungen reichten oft bis an die Grenze der Bezugsdauer des gesetzlichen Krankengeldes oder darüber hinaus.
Die beiden Organisationen fordern deshalb ebenfalls:
- Für den gesamten Zeitraum einer onkologischen Akutbehandlung, im Bedarfsfall auch der Rehabilitation und der Rekonvaleszenz, muss ein verlässlicher Anspruch auf den Bezug von Krankengeld bestehen.
In der Begründung hierzu erläutern die Krebshilfe und der Selbsthilfeverein, dass gesetzliche Krankenkassen Krebspatienten dazu auffordern könnten, eine medizinische Rehabilitation zu beantragen (§ 51 SGB V). Zugleich könne im Rahmen dieser Möglichkeit die Erwerbsfähigkeit des Krebspatienten überprüft werden, wodurch sich die jeweilige Krankenkasse Erstattungsansprüche gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger sicherte.
Patienten würden infolgedessen zunehmend bereits nach kurzer Krankengeldbezugsdauer zur Beantragung einer Rehamaßnahme aufgefordert, und zwar schon während der Akutbehandlung und auch, wenn eine Rehabilitationsmaßnahme zu diesem Zeitpunkt noch nicht sinnvoll sei. „Diese Verfahren werden aus ökonomischen Gründen eingeleitet und können für Betroffene mit erheblichen Nachteilen bis hin zur frühzeitigen Berentung verbunden sein“, heißt es kritisch im Positionspapier.
Quelle: Presseinformation Deutsche Krebshilfe