Sozialrechtliche Fragen in der ambulanten Krebsberatung: Guter Rat bleibt unterfinanziert

Gesundheitspolitik Autor: Isabel Aulehla

Das Beratungsangebot darf nicht von punktuellen Spendenmitteln abhängen. Das Beratungsangebot darf nicht von punktuellen Spendenmitteln abhängen. © iStock/tumsasedgars

Wer bekommt einen Schwerbehindertenausweis? Wann gibt es Arbeitslosengeld? Was zahlt die Versicherung? Eine Krebserkrankung stellt Patienten nicht nur vor medizinische und psychische Herausforderungen. Die Beratung zu sozialrechtlichen Fragen ist aber nicht gesichert.

Ambulante Krebsberatungsstellen bieten Krebspatientinnen und -patienten Hilfe bei psychischen Belastungen und sozialrechtlichen Fragen, die die Erkrankung mit sich bringt. Seit Juli finanziert die Gesetzliche Krankenversicherung das Angebot zu 40 % mit, allerdings nur, wenn psychische Erkrankungen vorliegen. Die Finanzierung der Beratung zu sozialrechtlichen Fragen – beispielsweise zu Versicherungsleistungen, Arbeitslosengeld oder Schwerbehinderung – bleibt unsicher.

Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) begrüßt den Einstieg der GKV, fordert aber, dass auch die Rentenversicherung die ambulante Krebsberatung finanziell unterstützen sollte. Bereits 2008 hatte die Fachgesellschaft gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren die Sicherung der Finanzierung als eines von 13 Zielen im Nationalen Krebsplan festgehalten. Mirjam Einecke-Renz, Bereichsleiterin Gesundheitspolitik bei der Deutschen Krebsgesellschaft, spricht über die finanzielle Situation der ambulanten Krebsberatung.

Wie wurde die ambulante Krebsberatung bislang finanziert?

Mirjam Einecke-Renz: Das Finanzierungsmodell ist je nach Bundesland sehr heterogen. Bisher beruht es auf Spendenmitteln, projektbezogenen Förderungen und freiwilligen Zahlungen verschiedener Kostenträger, zum Beispiel der Länder oder der Stiftung Deutsche Krebshilfe. Die Unterfinanzierung macht es den Landeskrebsgesellschaften schwer, eine am Patientenbedarf ausgerichtete psychosoziale Beratungsleistung anzubieten. Experten schätzen etwa, dass in Deutschland eigentlich doppelt so viele Beratungsstellen benötigt würden, um die Versorgung zu gewährleisten. Hier gibt es also ein großes Defizit.

Welches Finanzierungsmodell würde sich die DKG wünschen?

Mirjam Einecke-Renz: Die ambulante Krebsberatung steht auf zwei Beinen: Eine Beratung bei psychischen Problemen und eine soziale und sozialrechtliche Hilfestellung. Dieses gesamte psychosoziale Beratungspaket muss flächendeckend einheitlich finanziert sein. Neben dem nun gesicherten Anteil der GKV für die Beratungen bei psychischen Belastungen brauchen wir deshalb einen Einstieg der Rentenversicherung in die Finanzierung. So wären auch die Kosten für die sozialrechtliche Komponente gedeckt. Das Bundesarbeitsministerium muss endlich die Initiative für eine gesetzliche Regelung ergreifen. Ansonsten ist eine flächendeckende und bedarfsgerechte psychosoziale Beratung von Krebspatientinnen und -patenten nicht gesichert – im schlimmsten Fall müssten Krebsberatungsstellen schließen.

Ist ein Gesetz in Aussicht, dass den Einstieg der Rentenversicherung in die Finanzierung der Krebsberatung vorsieht?

Mirjam Einecke-Renz: Es gab bereits erste lose Gespräche mit dem Bundessozialministerium, wie die ausstehende Teilfinanzierung der sozialrechtlichen Beratung gedeckt werden kann – bisher ist jedoch noch nichts in dieser Richtung geschehen. Wir hoffen, dass es noch in diesem Jahr gesetzliche Initiativen sowohl vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als auch von den Ländern geben wird, die die neben den Eigenmitteln noch ausstehende Finanzierung regeln. Denn Krebspatientinnen und -patienten benötigen deutschlandweit psychosoziale Unterstützung – und das kann nicht von punktuellen Spendenmitteln oder vereinzelten Zusagen je nach Bundesland abhängen.

Medical-Tribune-Interview

Mirjam Einecke-Renz; Deutsche Krebsgesellschaft Mirjam Einecke-Renz; Deutsche Krebsgesellschaft © Luca Vecoli/DKG