Gesundheitsausschuss des Bundestages billigt Pflegeberufereform
Für die in den Beratungen noch deutlich veränderte Vorlage des Pflegeberufereformgesetzes (18/7823) stimmten am 21.06.2017 die Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Die Opposition votierte gegen den Gesetzentwurf, der am Donnerstag, den 22.06.2017 im Bundestag endgültig beschlossen werden soll.
Ursprünglich vorgesehen war ein durchgängig generalistisches Ausbildungskonzept, das die drei Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vereinen sollte. Kritiker bemängelten jedoch, damit würde Spezialwissen in der Kinderkranken- und Altenpflege nicht mehr ausreichend vermittelt.
Der nun im Ausschuss verabschiedete Kompromiss sieht eine mindestens zweijährige generalistische Ausbildung vor sowie eine mögliche einjährige "Vertiefung" in den Bereichen Kinderkranken- und Altenpflege. Künftig sind somit weiterhin differenzierte Abschlüsse möglich in der sogenannten Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege. Der Schwerpunkt liegt jedoch künftig in der Generalistik.
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre und ist für die Auszubildenden künftig kostenlos. Das bislang in manchen Ländern noch erhobene Schulgeld entfällt. Voraussetzung für eine Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt wird eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll unter anderem ein vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.
Mit der Ausbildungsreform soll der Pflegeberuf an neue Anforderungen angepasst werden. Die Generalistik wird als besonders wichtig erachtet, weil in den Krankenhäusern der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten steigt und in den Pflegeheimen der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohner zunimmt. Angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege sollen die Einsatzfelder von Pflegern durch Wechselmöglichkeiten vergrößert werden.
Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen monierten unter anderem, dass die notwendige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung noch gar nicht vorliege. Dies sei ein schwerer Mangel.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 383 vom 21.06.2017.