Krankenhausreform Gezerre weckt Bedenken

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Für eine zielgerichtete Umsetzung der Krankhausreform braucht es u.a. gute Planung, Vernetzung und Kommunikation. Für eine zielgerichtete Umsetzung der Krankhausreform braucht es u.a. gute Planung, Vernetzung und Kommunikation. © Sebastian – stock.adobe.com

Gefährdet die Klinik­reform die Intensität und Qualität der Versorgung in der Inneren Medizin? Wesent­­lichen Einfluss werden hier die personellen und strukturellen Mindestanforderungen sowie die Zuordnung von DRG zu Leistungsgruppen haben. Auch die Weiterbildung ist einzupreisen, betont die DGIM. Wie es um die Reform steht und was noch getan werden muss.

Dass eine Krankhausreform notwendig ist, ist allgemein unbestritten. Doch die von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach angekündigte „Revolution“ kommt nur in kleinen Schritten voran. Auch bei der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) sind die anfänglichen Erwartungen an die Reform durch das zähe Ringen von Bund und Ländern mittlerweile gedämpft worden. Prof. Dr. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender der DGIM-Kommission „Struktur der Krankenversorgung“, erklärt im Podcast O-Ton Innere Medizin die Notwendigkeiten und Schwierigkeiten bei der Bildung von Leistungsgruppen für Planung und Finanzierung, der Definition von sinnvollen Mindestanforderungen an Personal und Ausstattung sowie der Sicherung der ärztlichen Weiterbildung. 

Der Facharzt für Endokrinologie und Diabetologie am Universitätsklinikum in Aachen betont den Bedarf eines Transformationsfonds zur Finanzierung der Umstrukturierungen. Gesunkene Fallzahlen seit der Pandemie, fehlende Ländermittel für Investitionen sowie höhere Ausgaben für Personal und Klinikbetrieb bringen etliche Häuser bereits in finanzielle Bedrängnis. 

Das Reformziel der Zentralisierung und Spezialisierung an einzelnen Standorten, um den Personalmangel zu mindern und die Qualität zu verbessern, sei richtig, unterstreicht Prof. Müller-Wieland. Dafür bedürfe es aber auch einer entsprechenden regionalen Planung und Kommunikation, um Akzeptanz in der Bevölkerung zu finden. Zu bedenken sei dabei der Trend zur Ambulantisierung stationärer Leistungen. Dieser ist für alle Schwerpunkte der Inneren Medizin ein Thema.

Bezüglich der weiteren Vernetzung stationärer und ambulanter Strukturen sei vieles denkbar, etwa bei Diagnostik, vorübergehender Überwachung oder punktuell intensiveren therapeutischen Maßnahmen, so der DGIM-Experte. Dabei seien strukturelle Maßgaben einzuhalten. Was die Reform hier bewirken wird, ist derzeit aber unklar. Der Fahrplan von Bund und Ländern wurde schon mehrfach geändert. Auch beim Krankenhaustransparenzgesetz lief es für den Bundesgesundheitsminister nicht wie ge­plant.

Wer bei der Reform auf dem Laufenden bleiben und Einschätzungen zu den Folgen für die Innere Medizin diskutieren möchte, sollte unbedingt den Internistenkongress vom 13. bis 16. April 2024 besuchen, rät Prof. Müller-Wieland.

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