Reform der Notfallversorgung Viel Zustimmung für Lauterbachs Ideen
Nach den Vorstellungen des Ministeriums soll das Gesetz im Januar 2025 in Kraft treten und eng mit der Reform des Rettungsdienstes verknüpft sein. Zudem darf die Krankenhausreform nicht scheitern, da die flächendeckende Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) mit der künftigen Klinikstruktur verbunden ist. Der Plan des BMG sieht u.a. vor:
-
Die notdienstliche Akutversorgung wird bundesweit vereinheitlicht. Die Terminservicestellen der KVen (116 117) werden mit den Rettungsleitstellen (112) vernetzt.
-
Die KVen müssen rund um die Uhr eine telemedizinische Versorgung sowie Hausbesuche, v.a. für immobile Patienten, bereitstellen. Für den aufsuchenden Dienst dürfen sie auch qualifiziertes nicht-ärztliches Personal oder den Rettungsdienst einbinden (Gemeindenotfallsanitäter). Die ärztliche Kompetenz gibt es per telemedizinischer Anbindung.
Verwirrende Trennung der Notfallversorgung beenden
-
Flächendeckend sollen INZ und ggf. auch Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) eingerichtet werden. Sie bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer zentralen Ersteinschätzungsstelle („gemeinsamer Tresen“) und einer nahen KV-Notdienstpraxis. Vielfach gibt es das schon, betonen die KVen.
-
Als Öffnungszeiten der INZ sollen gesetzlich festgelegt werden: Wochenende/Feiertage 9 bis 21 Uhr, Mittwoch/Freitag 14 bis 21 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag 18 bis 21 Uhr. Abweichungen sind u.U. möglich.
-
INZ und aufsuchender Notdienst dürfen Krankschreibungen ausstellen.
„Es wird Zeit, die ineffiziente und für Patientinnen und Patienten verwirrende Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung im Notfallbereich endlich zu überwinden“, begrüßt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, das Vorhaben. Aus Sicht der AOK sollten die INZ allerdings als rechtlich eigenständige und fachlich unabhängige Organisationseinheiten konzipiert werden – mit eigenem Personal und geeigneter technischer Ausstattung. Die INZ sollten von Vertragsärzten und Medizinern der jeweiligen Klinik gemeinsam betrieben werden, um Verteilungskämpfe und Fehlanreize bei der Steuerung der Patienten zu verhindern, so Dr. Reimann.
Der GKV-Spitzenverband hat ausgerechnet, dass für eine bedarfsgerechte Notfallversorgung bundesweit rund 730 INZ nötig sind. Die Verteilung auf dem Land sei zu verbessern und die Überversorgung in Ballungsräumen abzubauen.
Aufsuchende Dienste könnten auch die Hausärzte entlasten
Für Bayern haben KV, Landesärztekammer und Hausärzteverband eine gemeinsame Erklärung verfasst. Sie begrüßen u.a., dass sich das BMG „von der Vorstellung einer Rundum-die-Uhr-Besetzung der vorgesehenen INZ durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verabschiedet hat, wie dies die Regierungskommission empfohlen hatte“. Aber auch die Mehrbelastungen durch Hausbesuche 24/7 und die telemedizinische Betreuung von Notfallpatienten, die vor allem auf die Hausärzte zukämen, stellten – sollte das Eckpunktepapier eins zu eins Gesetz werden – die ambulante Versorgung vor Herausforderungen. Schließlich sei der Versorgungsdruck in den Hausarztpraxen schon jetzt hoch.
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung sieht für den Fall Potenzial in den aufsuchenden Diensten: Perspektivisch könnten diese nicht nur personalintensivere Rettungsfahrten, sondern auch die niedergelassenen Ärzte von vermeidbaren ärztlichen Hausbesuchen, insbesondere außerhalb der Praxisöffnungszeiten, entlasten. Wenn regionaler Bedarf, Einsatzkoordination und Finanzierung stimmten, lasse sich dadurch die Regelversorgung zukunftsträchtig ergänzen.
Medical-Tribune-Bericht