Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz Jahrespauschalen passen nicht zu einer Fallführung im engen Patientenkontakt
Abhängig von ihrer Struktur und der Qualität der regionalen DMP-Verträge generiere eine Schwerpunktpraxis in der Regel 60 % und mehr ihres Umsatzes aus der extrabudgetären Vergütung. Komme das Gesetz ohne Änderungen, könnten etwa 15 bis 20 % des Gesamtumsatzes ausbleiben, warnte der Vorsitzende des BVND, Toralf Schwarz, die Mitglieder schon anlässlich des GVSG-Referentenentwurfs. Seit dem 22.5. liegt der teilweise veränderte Kabinettsentwurf vor.
Problematisch aus Sicht der Diabetologischen Schwerpunktpraxen (DSP) ist: Die bisherigen Quartalspauschalen für die Chronikerversorgung sollen in Jahrespauschalen aufgehen. Außerdem sollen die Vorhaltepauschalen an bestimmte Kriterien geknüpft werden und gestaffelt zur Auszahlung kommen. „Ein Teil dieser Kriterien sind für typische Schwerpunktpraxen kaum umsetzbar“, mahnt Schwarz. Die KBV habe in ihrer Stellungnahme den Vorschlag berücksichtigt, den Status als Schwerpunktpraxis als alternatives Kriterium aufzunehmen.
„Pauschalieren hilft nicht weiter, wenn man die Versorgung verbessern will“, gibt der BVND-Chef zu bedenken. Jahrespauschalen könnten bei Erkrankungen, wie einer kompensierten Hypothyreose sehr sinnvoll sein, nicht aber bei multimorbiden Patient*innen oder bei einem Menschen mit Typ-1-Diabetes. Hier bestehe die Fallführung im engen Patientenkontakt; häufige Praxisbesuche seien schon allein wegen der Laborkontrollen notwendig. Ohne wesentliche Korrekturen sei nicht nur die wirtschaftliche Existenz der DSP bedroht, sondern auch die Versorgung der schwer Erkrankten, warnt Schwarz. Politische Unterstützung sucht der BVND u.a. in den Ländern. Er appelliert an seine Mitglieder, wegen des GVSG bei Gesundheitsministerien und KVen zu intervenieren.