Biosimilar-Austauschpläne Keine automatische Substitution!
Das Einsparpotenzial, das Biosimilars als Alternative zu teuren Biologika haben, lässt sich kaum bestreiten. Das Problem ist aber: Diese Medikamente sind den Originalen nur ähnlich. Es bedarf deshalb klarer Vorgaben für den Austausch.
Im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) von 2019 hat deswegen der Bundestag den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, Regeln zu erstellen. Nach einem Stellungnahmeverfahren liegen jetzt die Hinweise zur Austauschbarkeit von biologischen Referenzarzneimitteln durch im Wesentlichen gleiche biotechnologisch hergestellte biologische Arzneimittel vor.
Ab August sollen die Apotheken also entsprechend substituieren können. Um welche Produkte es sich konkret handelt, ist in Anlage VIIa der Arzneimittel-Richtlinie aufgelistet: Wirkstoff, Original- bzw. Referenzarzneimittel sowie die „im Wesentlichen gleichen biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimittel“. Die Neuregelung hat laut AOK Bundesverband ein erhebliches wirtschaftliches Potenzial: Allein 2019 wären laut Wissenschaftlichem Institut der AOK (WIdO) Einsparungen in Höhe von 758 Mio. Euro für die gesetzliche Krankenversicherung möglich gewesen, wenn immer in der Therapie das preiswerteste Biosimilar zum Einsatz gekommen wäre.
Anteil der Biosimilar-Verordnungen steigt stetig
Die pharmazeutische Industrie warnt dagegen vor dem automatischen Austausch in der Apotheke. Befürchtet wird enormer Kostendruck durch Rabattverträge auch in diesem Feld. Unternehmen bräuchten ein stabiles Umfeld für hohe Investitionen, so Walter Röhrer, Vorsitzender der AG Pro Biosimilars. Auch sollten nur Ärzt:innen über den Einsatz von Biosimilars entscheiden dürfen: „Wer ein Biosimilar nehme, brauche ärztliche Beratung“, so Röhrer.
Eine Statistik der AG Biosimilars zeigt, dass der Anteil der Biosimilars an der Versorgung stetig steigt. 2017 wurden 19,2 Mio. DDD (Tagesdosen) verordnet, 2021 schon 98,4 Mio. Der Anteil der Biosimilars an den GKV-Kosten ist dabei deutlich geringer als ihr Anteil an der Versorgung.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht