Krankenkassenbescheide: Onlinedienst hilft bei Widersprüchen
Der Service „Widerspruch. Online“ aus Hamburg will Patienten unter die Arme greifen, wenn Kranken- oder Rentenkassen beantragte Leistungen nicht zahlen wollen. Betreiber des digitalen Rechtsdienstes sind die Hamburger Rechtsanwälte Felix Korten und Jan-Philippe von Hagen. Die kooperierenden Rechtsanwälte verfügen nach eigenen Angaben über jahrelange Erfahrung im Sozialrecht und in jedem Einzelfall würden aktuelle medizinische Erkenntnisse herangezogen.
Man könne den Dienst kostenlos anbieten, da die Krankenkassen bei einem erfolgreichen Widerspruch verpflichtet seien, eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Die Kosten für einen verlorenen Fall nehme der Rechtsdienst auf die eigene Kappe. Anders als andere kostenfreie Dienste im Internet müsse man also weder Provisionen kassieren oder Benutzerdaten verkaufen.
Schwierig ist es nicht, nur fix muss es gehen
„Häufig sind Versicherte über ihre Ansprüche gegenüber den Krankenkassen zu wenig informiert – und das trotz sehr guter Erfolgsaussichten“, sagt Felix Korten, einer der beiden Geschäftsführer des Dienstes. Wichtig sei, dass die Versicherten schnell reagieren, wenn die Kasse eine Leistung nicht übernimmt: Patienten haben nur einen Monat Zeit, ihren Widerspruch geltend zu machen. Die Beauftragung über den Dienst wird sehr einfach beschrieben: Die Versicherten registrieren sich auf Widerspruch. Online, erteilen den Anwälten eine Vollmacht und laden ein Foto des strittigen Kassenbescheids hoch.