Mehr Aufklärung gefordert Mit IGeL werden jährlich Milliarden verdient
Die Summe entspricht ca. 5 % dessen, was die GKV jährlich für ambulante ärztliche Leistungen aufwendet, erklärt der Hamburger Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jonas Schreyögg. Die Abfrage enthielt eine Liste mit 150 IGeL. Der MD hat im Rahmen seines „IGeL-Monitors“ bislang 56 Leistungen anhand der Studienlage auf Nutzen und Schäden untersucht. Davon erhielten 30 Leistungen die Bewertung „(tendenziell) negativ“ und 23 „unklar“. Auf sie entfällt ein Umsatzvolumen von 407 Mio. bzw. 178 Mio. Euro.
Die meistverkaufte Leistung ist der Ultraschall (transvaginal) der Gebärmutter und/oder der Eierstöcke. Für sie zahlen hochgerechnet 3,3 Mio. Frauen etwa 143 Mio. Euro pro Jahr. MD-Vorstandschef Dr. Stefan Gronemeyer warnt nachdrücklich vor diesen Untersuchungen. Sie könnten zu falsch-positiven Ergebnissen und dadurch zu weiteren unnötigen, ja sogar schädlichen Eingriffen führen. „Selbst gynäkologische Fachgesellschaften raten daher schon seit Jahren ausdrücklich davon ab, diese IGeL anzubieten. Aber an der Verkaufspraxis scheint sich rein gar nichts geändert zu haben.“
Zweitstärkster Umsatzbringer ist die Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung. Die lassen sich jährlich 2,4 Mio. Menschen rund 100 Mio. Euro kosten. Wesentlich teurere augenärztliche IGeL sind Laser-Operationen (LASIK) mit 3.500 Euro pro Fall.
Auch Patienteninfoblätter zu Nutzen und Risiken ausgeben
Zu den Top-3-IGeL der Allgemeinmedizin, die pro Jahr von hochgerechnet 4,5 Mio. Menschen in Anspruch genommen werden, gehören das Blutbild (Gesamtumsatz: 69 Mio. Euro) und die Vitamin-D-Messung (18 Mio. Euro) zur Gesundheitsvorsorge sowie reisemedizinische Impfungen (59 Mio. Euro). Umsatzrelevanz hat daneben noch die Kolon-Hydro-Therapie.
Dr. Gronemeyer bedauert, dass es der Ampel nicht gelungen ist, die Rechte der Patientinnen und Patienten im IGeL-Handel zu stärken. Er rät, die Arztpraxen darauf zu verpflichten, auch über mögliche Schäden der von ihnen angebotenen IGeL zu informieren, indem sie zusätzlich zur Patientenaufklärung noch unabhängige schriftliche Infos zu der jeweiligen Leistung aushändigen.
Laut Prof. Schreyögg gehen zwei Drittel der Befragten „von der falschen Annahme aus, dass IGeL medizinisch notwendige Leistungen sind, die aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen wurden“.
Quelle: Pressekonferenz – Medizinischer Dienst