BVDD siegt vorerst vor Gericht Verband hatte Mitglieder vor Kooperation mit Teledermatologie-Anbieter „Dermanostic“ gewarnt

Gesundheitspolitik Autor: Isabel Aulehla

Der Berufsverband der Dermatologen will sich aktiv in die Digitalisierung des Bereichs einbringen. Der Berufsverband der Dermatologen will sich aktiv in die Digitalisierung des Bereichs einbringen. © panya99 – stock.adobe.com

Weil er das Geschäftsmodell für „sehr unfair“ hält, riet der BVDD Ärzten von der Zusammenarbeit mit „Dermanostic“ ab. Das Unternehmen würde die Äußerung gerne verbieten lassen – scheiterte aber vorerst vor Gericht.

Der Berufsverband der deutschen Dermatologen (BVDD) hat sich mit einem Telemedizin-Anbieter angelegt. Das Unternehmen „Dermanostic“ hatte Hautärzte kontaktiert, um für die Zusammenarbeit zu werben. Der Berufsverband warnte seine Mitglieder daraufhin in einem Sonderrundbrief vor dem Geschäftsmodell und bezeichnete es als „sehr unfair“.

Über eine App von „Dermanostic“ können Nutzer suspekte Hautregionen fotografieren und einige Fragen beantworten. Ein kooperierender Arzt erstellt dann einen Arztbrief inklusive Diagnose und Therapieempfehlung, je nach Fall auch ein Privatrezept. Der Service kostet 25 Euro pro Behandlung.

Die Kritik des BVDD: Das Unternehmen kassiere privatärztlich ab, könne aber keine Betreuung vor Ort leisten. Die Weiterbehandlung bleibe an niedergelassenen Dermatologen hängen, falle aber meist in den budgetierten Teil ihrer Vergütung.

„Dermanostic“ wertete die Aussagen des Verbands als Eingriff in den Wettbewerb und wollte sie per einstweiliger Verfügung im Eilverfahren durch das Landgericht Berlin verbieten lassen. Das Gericht wies den Antrag jedoch ohne mündliche Verhandlung zurück. Die Äußerungen des BVDD seien von der Meinungsfreiheit gedeckt und würden nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Das Unternehmen kann gegen diese Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen.

Das Gericht kritisierte laut Medienberichten auch eine Formulierung des Berufsverbands, in der die Weiterbehandlung in den Praxen als „Dermatologie für die Resterampe“ bezeichnet wird. Dies offenbare ein befremdliches Patientenbild, das rein finanzielle Interessen in den Vordergrund stelle.

Während der BVDD vor „Dermanostic“ warnt, arbeitet er mit dem Teledermatologie-Anbieter „Online Doctor“ zusammen. Es handle sich um völlig unterschiedliche Geschäftsmodelle, begründet Verbandspräsident Dr. Ralph von Kiedrowski.

„Online Doctor“ kooperiert mit 450 niedergelassenen Dermatologen. Patienten wählen online aus, welcher Arzt sich mit ihrem Anliegen befassen soll, zudem laden sie Fotos hoch und beantworten einige Fragen. Der gewählte Mediziner stellt eine Diagnose, hält er eine Untersuchung vor Ort für erforderlich, vergibt er einen Termin. Laut Homepage kostet die Diagnose bei Selbstzahlung 38,57 Euro, viele gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen erstatten die Kosten. Die teilnehmenden Ärzte kostet der Service eine Handlingpauschale.

Der Berufsverband der Dermatologen will sich aktiv in die Digitalisierung des Bereichs einbringen. Er fördert Dermatologie-affine Start-Ups und hat 2021 eine S2k-Leitlinie zur Teledermatologie veröffentlicht. Die Telemedizin sei wichtig, um die Versorgung trotz des demografischen Wandels zu schützen, meint Dr. von Kiedrowski. „Aber wir werden auch weiterhin sehr kritisch gegenüber investorengetriebenen ‚Heuschrecken‘ agieren.“ Diese Geschäftsmodelle würden gegen das geltende Recht der ausschließlichen Fernbehandlung der Musterberufsordnung und daran angrenzende Rechtsnormen verstoßen.

Medical-Tribune-Bericht