Kassen-App bietet Videosprechstunden bei leichten Erkrankungen –  Konkurrenz für Hausärzte?

e-Health , Telemedizin , Apps und Internet Autor: Isabel Aulehla

In Bayern gibt es bereits ein ähnliches Modell. (Agenturfoto) In Bayern gibt es bereits ein ähnliches Modell. (Agenturfoto) © iStock/CARME PARRAMON

Eine Krankenkasse bietet ihren Versicherten bei leichten Erkrankungen nun Videosprechstunden per App. In Bayern stößt ein ähnliches Angebot aber bislang offenbar auf wenig Nachfrage.

Wenn es um Patienten mit leichten Erkrankungen geht, bekommen Hausärzte Konkurrenz von einer App der Barmer. Die ­Krankenkasse hat ihre Anwendung „Teledoktor“ Anfang Juli um die Funktion einer Videosprechstunde ergänzt. Versicherte, die diese Möglichkeit nutzen, werden von einer medizinischen Fachkraft nach ihren Symp­tomen befragt und falls nötig an andere Stellen verwiesen, etwa den Bereitschaftsdienst. Spricht medizinisch aber nichts dagegen, können Versicherte einen Termin für eine Fernbehandlung vereinbaren.

AU-Scheine und Rezepte werden ausgestellt

Die Videosprechstunden werden von der Almeda GmbH erbracht, einer Tochter der SHL-Telemedizin GmbH. Die Mediziner sind entweder bei dem Unternehmen angestellt oder arbeiten freiberuflich auf Honorarbasis, etwa weil sie nebenher eine Praxis führen. Bei den Beratungen können sie sowohl AU-Scheine als auch Rezepte ausstellen.

In Bayern gibt es schon länger ein ähnliches Angebot. Dort hat die AOK einen Selektivvertrag mit dem Telemedizin-Anbieter Zava geschlossen, um ihren Versicherten Videosprechstunden anbieten zu können. Sehr etabliert scheint dies aber noch nicht: „Aktuell finden die Angebote im hausärztlichen Patientenkreis unserer Kenntnis nach keine messbare Akzeptanz“, teilt der Bayerische Hausärzteverband auf Nachfrage mit.

Grundsätzlich halte er Angebote für bedenklich, die auf eine reine Video­betreuung durch Ärzte aufbauen, die ihre Patienten nicht kennen und später auch nicht mehr greifbar für diese sind. „Der Bayerische Hausärzteverband sieht die Versorgungsqualität, die Patienten von einer hausärztlichen Betreuung erwarten dürfen, nicht gewährleistet“, heißt es seitens der Pressestelle.

Medical-Tribune-Bericht