
Portopauschale erweitert Versand von Muster 4 nach Videosprechstunde

Die Portopauschale für den Versand einer Verordnung zur Krankenbeförderung kann künftig auch dann abgerechnet werden, wenn diese in einer Videosprechstunde oder in Ausnahmen nach telefonischem Kontakt ausgestellt wurde. Diese Regelung wurde vom Bewertungsausschuss beschlossen und greift ab dem 1. April.
Die Verordnung der Krankenbeförderung fällt ab dann ebenfalls unter EBM-Ziffer 40128, nach der schon jetzt das Porto für den Versand von AU-Bescheinigungen oder anderer Verordnungen abgerechnet werden kann, falls sie in Videosprechstunden erstellt wurden. Aufgrund der Preisänderungen der Deutschen Post hat der Bewertungsausschuss die Pauschale rückwirkend ab 1. Januar von 86 auf 96 Cent erhöht.
Quelle: Praxisnachrichten der KBV