Videosprechstunden: Stärkere Nutzung im ersten Quartal 2020 belegt
In den vergangenen Jahren versuchte man zwar, der Telemedizin auf die Beine zu helfen, geklappt hat das aber nur begrenzt: Weder die Lockerung des Fernbehandlungsverbots 2018 noch eine erste Erweiterung der Einsatzmöglichkeit zum April 2019 machten sie wirklich beliebter. Die COVID-19-Pandemie hat die Situation allerdings schlagartig geändert, zeigt nun ein Bericht des Bewertungsausschusses (BA).
Laut ausgewerteter Abrechnungsdaten wurden im ersten Quartal 2020 127-mal mehr Videosprechstunden erbracht als noch im Quartal zuvor – insgesamt über 202.000. Der BA vermerkt in dem Papier, dass vor allem Hausärzte und Psychotherapeuten die telemedizinische Möglichkeit nutzten. Daten für das zweite Quartal des letzten Jahres liegen zwar noch nicht vor, man hält es jedoch für möglich, dass sie den Rekordwert sogar noch toppen. Die Gründe für den sprunghaften Anstieg der Nutzung sind offenbar das Gebot, Kontakte zu vermeiden und das Aussetzen der Limits für die Abrechnung von Videostunden.
Psychotherapeuten durften einige ihrer Leistungen auf Telemedizin umstellen, falls nicht anders möglich. So etwa probatorische Sitzungen und psychotherapeutische Sprechstunden. Die größte im Bericht genannte Steigerung betrifft aber Einzeltherapien der Antragspsychotherapie. Im ersten Quartal 2020 wurden fast 107.000 Leistungen dieser Art per Video erbracht. Das entspricht einem Wachstum um das 914-Fache im Vergleich zum vierten Quartal 2019.
Die Akzeptanz der Fernbehandlung wuchs unter Ärzten erheblich: Laut einer im Bericht referierten Studie offerierten nur 6 % der Ärzte, die heute Videosprechstunden anbieten, diese auch schon zuvor. Die Zahl der Praxen mit entsprechendem Leistungsspektrum stieg von 1700 im Februar 2020 auf 25.000 im April.
Tendenz schon vor Pandemie positiv
Ein so massives Mehr an Interesse wäre ohne die Pandemie wohl nicht möglich gewesen. Trotzdem verzeichneten KBV und Krankenkassen auch kurz vor Auftreten des Coronavirus in Deutschland schon eine positive Tendenz: Seit Oktober 2019 habe es etwas mehr telemedizinische Leistungen gegeben, heißt es in dem Bericht. So habe sich die Zahl der abgerechneten Videokonsultationen im vierten Quartal 2019 immerhin verdreifacht – wenn auch nur von 540 im vorigen Quartal auf etwa 1600.
Der Grund dafür sei gewesen, dass Videosprechstunden für fast alle Fachgruppen möglich wurden. Nur die Bereiche Labor, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie blieben ausgenommen. Auch die Abrechnung der digitalen Leistung wurde zum Oktober 2019 neu geregelt und erfolgt seitdem über die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale.
Anschubfinanzierung bis September
Vor der Pandemie machte man sich noch Gedanken darüber, wie man die Telemedizin monetär attraktiver machen könnte. So wurde zum Oktober 2019 eine Anschubfinanzierung vereinbart, die 10 Euro pro Videosprechstunde für bis zu 50 Online-Visiten im Quartal sichert. Sie gilt noch bis einschließlich September 2021. Dass es dieses Anreizes wirklich noch bedarf, um die Leistung schmackhafter zu machen, scheint angesichts der breiten und fast unumgänglichen Anwendung während der Pandemie aber nicht mehr wirklich wahrscheinlich.
Medical-Tribune-Bericht