Facharztvertrag AOK Baden-Württemberg Vorreiter bei der ambulanten Implantation von Defibrillatoren
Die ambulante Neuimplantation für 1- oder 2-Kammer-Systeme und der Aggregatwechsel für 1-, 2- oder 3-Kammer-Systeme wurden erstmalig im AOK-Facharztvertrag erstattet. Welche Erfahrungen haben Sie in den sechs Jahren gemacht?
2017 hatten etwa 15 der damals rund 200 am Facharztvertrag teilnehmenden Kardiologen die erforderlichen Qualifikationskriterien erfüllt. Damit war von Anfang an eine nahezu flächendeckende Abdeckung gewährleistet. Die vereinbarten Pauschalen für die ambulante ICD-Implantation lagen im Vergleich zur Klinik knapp unterhalb der Ein-Tages-DRG.
2022 wurden insgesamt 72 Neuimplantationen und Aggregatwechsel durchgeführt. In den letzten Jahren gab es eine Steigerung von über 10 % pro Jahr. Aus Sicht unserer Patienten eine klare Verbesserung. Denn etwa 95 % der Patienten bevorzugen einen ambulanten Eingriff in vertrauter Umgebung beim Arzt ihres Vertrauens, bei dem alle Befunde vorliegen und der auch eine geregelte Nachsorge gewährleistet. Außerdem dauert der Eingriff in der Klinik inklusive der notwendigen Voruntersuchungen im Allgemeinen länger. In der Pandemiezeit war das für die Patienten besonders günstig, weil der Betten- und Personalmangel zu sehr langen Wartelisten geführt hat.
Da die Sicherheit der Patienten an erster Stelle steht, war der Aufbau der eigenen Qualitätssicherungsdokumentation ein wichtiger Baustein, der jetzt auch zu einer schnellen und reibungslosen Integration der Neuimplantation von 3-Kammer-Systemen beiträgt.
Die Leistungen bei Schrittmachern und Defibrillatoren sind seit 2023 auch in der Regelversorgung abrechenbar. Wie beurteilen Sie das mit Blick auf die Wettbewerbsvorteile im Selektivvertrag?
Grundsätzlich ist das zu begrüßen, weil gerade die Kardiale Resynchronisationstherapie (CRT) einen großen Fortschritt in der Behandlung von Herzinsuffizienzpatienten darstellt. Und die verschiedenen 3-Kammer-Systeme (CRT-D, CRT-SM) sowie der subkutane ICD (S-ICD) ermöglichen passgenaue Versorgungsoptionen für unsere Patienten. Der Selektivvertrag ist hier attraktiver und flexibler in der Auswahl der Hersteller und der Aggregate. Dazu zählt im Übrigen auch der Ereignisrekorder, der seit 2012 bundesweit nach wie vor ein Alleinstellungsmerkmal im vollversorgenden Facharztvertrag Kardiologie ist. Entscheidend ist aber, dass die Arbeitsbedingungen in unserem Vollversorgungsvertrag eine deutlich intensivere Patientenbetreuung ermöglichen und mehr regionale Gestaltungsmöglichkeiten schaffen.
Wie gelingt Ihnen das im Selektivvertrag?
Ein Beispiel sind die über 150 Entlastungsassistentinnen in der Facharztpraxis (EFA®). Sie übernehmen wichtige delegationsfähige Aufgaben wie etwa Patientenschulungen oder -nachsorgen. Der quartalsmäßige EFA®-Zuschlag wird ab Oktober von 5 auf 10 Euro erhöht, was zu deutlichen Fallwertsteigerungen beitragen wird.
Die Evaluation des Kardiologievertrags hat vor vier Jahren signifikante Vorteile für die Patienten belegt, etwa geringere Hospitalisierungsraten und höhere Überlebensraten bei chronischer Herzinsuffizienz und KHK. Dies steht sicherlich in Zusammenhang mit der bestmöglichen Steuerung chronisch Kranker im Rahmen des Haus- und Facharzt-Programms. Es ermöglicht nach dem Grundsatz ambulant vor stationär eine kontinuierliche interdisziplinäre Versorgung nach modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Konkurrenz durch die Regelversorgung fürchten wir daher nicht.
Im Bereich der Schrittmacher und Defibrillatoren sowie anderer vergleichbarer Leistungen ist derzeit die wichtige, aber noch ungeklärte Frage, wie künftig die ambulante Versorgung gegenüber der stationären Versorgung honoriert wird. Hier sitzen wir mit der Regelversorgung im selben Boot.