Krankenhausreform Da geht doch viel mehr ambulant
Die aktuell im AOP-Katalog gelisteten Leistungen ließen sich um 2.476 ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe ergänzen, besagt ein Gutachten des IGES Instituts Berlin im Auftrag von GKV-Spitzenverband, Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und KBV. Das entspricht einer Erweiterung des AOP-Katalogs (Stand: 2019) um 86 %, für die sich nun der GKV-Spitzenverband in Beratungen mit der KBV und DKG einsetzen will. Das MDK-Reformgesetz aus der letzten Legislatur sieht eine solche Katalogerweiterung vor, inklusive einer Vereinbarung zur einheitlichen Vergütung für Krankenhäuser und Vertragsärzte. Im Koalitionsvertrag der Ampel ist dazu die Einführung von „Hybrid-DRGs“ geplant.
Bezahlung mit Pauschalen oder für Einzelleistungen?
Wenig einig ist man sich beim Vergütungskonzept. Nach einer Studie der TU Berlin im Auftrag des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung bevorzugen 36 % der Kliniken eine pauschalierte Vergütung, jedoch nur 11 % der Vertragsärzte wollen Pauschalen. 42 % der Vertragsärzte sprechen sich für eine einzelleistungsorientierte Vergütungssystematik aus, die aber nur bei 18 % der Kliniken auf Zuspruch trifft.
Zweifel am Bedarf einer Re-Organisation der stationären Versorgungsstrukturen bestehen dagegen kaum. Der AOK-Bundesverband macht die Notwendigkeit an den Erfahrungen der Pandemie fest und der guten Versorgung von 62 % der schwer erkrankten COVID-19-Patienten in Unikliniken und Krankenhäusern der Maximalversorgung. „Die Pandemie zeigt erneut, wie dringlich eine Krankenhausreform ist, die Zentrenbildung, mehr Kooperation und mehr Spezialisierung der Kliniken forciert“, sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann. Die Verteilung gut ausgebildeter Mediziner und Pflegekräfte auf zu viele Standorte sei zudem ineffizient und erhöhe die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter.
Dr. Reimann hält es für erforderlich, die Struktur- und Finanzreform im Krankenhausbereich auch für die Ambulantisierung zu nutzen. Nicht mehr benötigte Klinikstandorte könnten zu interprofessionellen Gesundheitszentren mit vorgehaltenen Betten umgebaut werden. „3+1“-Gremien mit Beteiligung von Vertragsärzten, Kliniken, Krankenkassen und Vertretern des jeweiligen Bundeslandes sollten das organisieren. Die vom Bundesgesundheitsminister angekündigte Expertenkommission zur Krankenhausreform soll zügig ihre Arbeit aufnehmen – mit Beteiligung der Wissenschaft, aber auch der Krankenkassen.
Die Krankenhäuser bräuchten „Rahmenbedingungen, um einen Teil ihrer bisher vollstationären Leistungen ambulant am Krankenhaus erbringen zu können“, mahnt DKG-Vorstandschef Dr. Gerald Gaß. Statt pauschaler Schließungen bedürfe es eines Zusammenspiels der wohnortnahen Grundversorgung, Zentrenbildung und Spezialisierung. Die Versorgung in Unikliniken und anderen Maximalversorgern sei nur möglich gewesen, weil andere Krankenhäuser die Regelversorgung übernommen, Infektionsstationen für leichte COVID-Fälle eingerichtet und so die großen Kliniken entlastet hätten.
Medical-Tribune-Bericht