Krankenhauslandschaft Totalreform oder weiter so?
Veränderungen sind möglich, so der Titel eines Positionspapiers der drei Klinikträger Diakoneo, Bezirkskliniken Mittelfranken und Helios, gemeinsam formuliert mit dem AOK-Bundesverband. Im Zentrum stehen Forderungen zur Entwicklung einer sektorenunabhängigen Gesundheitsversorgung.
Die Vorschläge stoßen vor allem auf ambulanter Seite auf Gegenwehr, denn die Vorschläge zielen auf grundlegende Veränderungen im System. Als „zerstörerisch“ für die Gesundheitsversorgung der Kassenpatienten bezeichnet der Virchowbund das Papier. Der Bundesvorsitzende Dr. Dirk Heinrich sieht darin „das Ende des KV-Systems“ und die Wegbereitung einer „allumfassenden ambulanten Öffnung der Krankenhäuser“. Eine sektorenübergreifende Versorgung sei notwendig, meint Dr. Heinrich, aber auf Grundlage der bewährten Strukturen und nicht durch deren Zerstörung.
AOK: sektorenbezogene Bedarfsplanung ablösen
AOK und Krankenhausträger schlagen vor, die sektorenbezogene Bedarfsplanung, die streng nach stationären und ambulanten Leistungen unterscheidet, durch eine regionale Vergabe von Versorgungsaufträgen abzulösen, um zu „passgenauen“ Versorgungs- und Vergütungsvarianten zu gelangen. Gering ausgelastete und für die Patientenversorgung nicht notwendige Krankenhausstandorte seien zu schließen.
Die Sektorengrenzen sollen vollständig fallen. Konkret heißt es:
- Vertragsärzte, Krankenhäuser, Pflege und weitere Leistungserbringer stemmen die ambulante Versorgung auf Basis regional ausgeschriebener Aufträge.
- Übernachtungen, z.B. nach einer ambulanten Operation oder wegen einer Dehydrierung, werden in ambulanten Leistungskomplexen berücksichtigt.
- Anreize für diese Entwicklung sollen mit dem Vergütungssystem gesetzt und das Planungsrecht zielkonform ergänzt werden.
Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, spricht von mehr Spielraum beim Honorar, etwa durch eine qualitätsbezogene, episodenbasierte Vergütung, Budgets für regionale Versorgungsaufträge oder Elemente einer erfolgsabhängigen Vergütung. „Ermöglicht werden sowohl kollektive als auch selektive Verträge.“ Sogenannte 3+1-Gremien auf Landesebene mit Vertretern der KV, Landeskrankenhausgesellschaft und Krankenkassen sowie des jeweiligen Bundeslandes als Unparteiische sollen die Organisation übernehmen.
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen winkt bei dem Positionspapier ab. Man kenne von der AOK nichts anderes: Alles koste zu viel und man wolle es nicht bezahlen. „Das ist der übliche alte Wein in alten Schläuchen.“
Dennoch: An der Notwendigkeit einer Reform der Versorgungsstrukturen zweifeln nur wenige. Doch soll man in kleinen Schritten vorangehen oder muss das System grundlegend umgekrempelt werden? Michael Sack, Spitzenkandidat der CDU bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern, forderte im ARD-Mittagsmagazin höhere Fallpauschalen in ländlichen Gebieten, um dem Krankenhaussterben entgegenzutreten.
Verlässliche Struktur braucht gesetzlichen Rahmen
Mehr Geld wird die Probleme aber nicht lösen, meint die Opposition. Die massiven strukturellen Probleme müssten anders angegangen werden, äußerte sich Maria Klein-Schmeink von der Bundestagsfraktion der Grünen in einer Veranstaltung von Caritasverband und dem Verband Katholischer Krankenhäuser (kkvd). Um das Versprechen einer für alle zugänglichen Grundversorgung einzuhalten, müsse planvoller agiert werden. Das dürfe nicht konkurrierenden Leistungserbringern überlassen bleiben. Die Politikerin spricht von verlässlichen, gestuften und gut vernetzten Versorgungsstrukturen. Dafür brauche es einen gesetzlichen Rahmen.
Es müsse sich Grundlegendes verändern, bestätigt auch Professor Dr. Andrew Ullmann von der FDP-Bundestagsfraktion. Er sei froh, dass viele Leute in der Gesundheitspolitik und im Gesundheitswesen inzwischen erkannt hätten, wie dringend eine Strukturreform sei.
„Die Frage, wie wir ambulant und stationär besser verzahnen, es übergreifend gestalten – in der Vergütung und in Strukturen –, wird schon ab dem nächsten Jahr in der Gesetzgebung eine Aufgabe sein“, prognostiziert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe seien Eckpunkte zum Verhältnis ambulant-stationär und zur Öffnung der Krankenhäuser erarbeitet worden. Es habe zwei Anläufe gegeben, ein Gutachten auszuschreiben, um konkrete Bereiche zu definieren. Beim ersten Mal habe sich keiner beworben. Dann sei Corona dazwischengekommen.
Die Bund-Länder-Vereinbarung sei aber sicher Grundlage für die nächsten Koalitionsverhandlungen. Wer immer regiere, brauche diese, „sonst wird das Thema sowieso nichts“. Auch seien die stationären Einrichtungen und Niedergelassenen einzubinden. Es bringe wenig, am grünen Tisch etwas zu skizzieren, was nachher nicht funktioniere.
Vertreter von Kliniken fordern mehr Entscheidungsspielräume in den Regionen und weniger Dirigismus aus Berlin. Je mehr detaillierte Vorgaben von der Bundesebene kämen, umso weniger könne vor Ort flexibel reagiert werden, ist kkvd-Vize Ingo Morell überzeugt. Kliniken erlebten zurzeit eine Regulierungswut bis ins Kleinste. Pflegepersonalvorgaben hörten sich beispielsweise für Außenstehende gut an. Aber es dürfe nicht sein, dass man medizinische Konzepte ändere, um bürokratische Vorgaben erfüllen zu können. Deshalb gebe es die Erwartung an die Politik, sich mit diesen Dingen in der nächsten Wahlperiode tatsächlich ernsthaft auseinanderzusetzen.
Medical-Tribune-Bericht