Wünsche an die Wahlsieger - Was KBV und Ärzteverbände politisch bewegen möchten
Dass es jetzt in der Ärzteschaft nicht mehr gegen-, sondern miteinander geht, sollte der gemeinsame Auftritt von KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen und dem Sprecher der Allianz Deutscher Ärzteverbände Dr. Werner Baumgärtner in einer Pressekonferenz verdeutlichen. Allerdings lagen in der Pressemappe zwei verschiedene Listen mit politischen Zielen – acht Kernforderungen der KBV und zehn in einem Positionspapier der Allianz. In den Aussagen der Ärztevertreter zeigte sich dann allerdings, dass der gemeinsame Neuanfang, wie er sich im KBV-Konzept 2020 widerspiegelt und von der Mehrzahl der Berufsverbände unterstützt bzw. laut Dr. Baumgärtner von der Allianz ausdrücklich mitgetragen wird, funktioniert. Die von der Großen Koalition im Gesetz verankerte Einschränkung der Selbstverwaltung hat offenbar allen klargemacht, dass eine weitere „Verstaatlichung“ ein großes Risiko für die freiberuflich tätigen Ärzte darstellt.
Das zeigt sich auch in den Forderungen an die Politik, die die Rolle der niedergelassenen Ärzte manifestieren sollen. Gesetzt wird z.B. auf eine stärkere Ambulantisierung, indem ambulante und stationäre Bereiche besser verzahnt werden und das Belegarztwesen auf Hausärzte ausgeweitet wird. Kleine, unwirtschaftliche Klinikabteilungen sollen in Kooperation der Krankenhäuser mit Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen und Kommunen in ambulante Versorgungseinheiten umgewandelt werden, auch um dem Ärztemangel zu begegnen. Kritik übt die Verbände-Allianz an Regulierungen und an der Sektorengrenze ambulant-stationär. So „ersticke“ z.B. die ambulante spezialfachärztliche Versorgung an den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Nachholbedarf bei Selektivverträgen
Breiten Raum nimmt bei der Allianz die Forderung nach einem „geordneten Miteinander von Kollektiv- und Selektivverträgen“ ein. Die Ausweitung der hausarztzentrierten Versorgung und der Facharztverträge komme nur zäh voran. Die Politik soll nun dafür sorgen, dass Hausarztverträge nach § 73b SGB V verpflichtend bleiben und fachärztliche Verträge nach § 140a SGB V verpflichtend werden. Dr. Baumgärtner verwies auf gute Erfahrungen aus Baden-Württemberg, wo 20 % der Gesamtvergütung in Selektivverträge flössen.
Experimentierstube für neue Versorgungsformen
Der MEDI-Aktivist lobte die koordinierte Inanspruchnahme von Leistungen, die sich auch positiv auf die Notfallversorgung auswirke. Der Gesetzgeber sollte Kassen für die Förderung von Facharztverträgen – in Ergänzung zu den Hausarztverträgen – einen Bonus gewähren.
Selektivverträge gehörten nicht zum Geschäft der KBV, erklärte Dr. Gassen. Sie seien aber eine „Experimentierstube für neue Versorgungsformen“, die ggf. ins Kollektivvertragssystem übernommen werden könnten. Selektivverträge könnten auch dazu beitragen, Kassen zu zwingen, mehr Geld in die ärztliche Versorgung zu investieren, ergänzte er mit Blick auf die schwierigen Honorarverhandlungen. „Der Selektivvertrag zeigt nachdrücklich, was möglich ist“, so der KBV-Chef.
Dass Selektivverträge das Kollektivsystem in existenzielle Bedrängnis bringen könnten, sieht Dr. Gassen nicht. Aus einem Budget von rund 37 Mrd. Euro flösse derzeit nur eine Mrd. Euro in Selektivverträge.
Weitere Forderungen der Ärzte betreffen z.B. die Digitalisierung. Sie soll „aufwandsneutral und nutzenbringend sein“, heißt es bei der KBV. So sollen Anwendungen in der Praxis-IT über eine Zertifizierung durch die KBV standardisiert werden.
Unbeschränkter Zugang zur Telematik-Infrastruktur nötig
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen seien nicht ausreichend, um Selektivverträge diskriminierungsfrei abzurechnen oder Versorgungsverträge in Ärztenetzen gegenüber IT-Anbietern durchzusetzen, moniert die Allianz und drängt auf einen unbeschränkten Zugang zur Telematik-Infrastruktur.
Weitere Forderungen von KBV und Allianz betreffen die Kooperation mit nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen wie dem Physician Assistant (Delegation), die Weiterentwicklung von Bereitschaftsdienst und Notfallversorgung, die GOÄ sowie den Erhalt von gesetzlicher und privater Krankenversicherung nebeneinander.
Gleiches Geld bei gleicher Leistung!
Quelle: Cornelia Kolbeck