Was Berater und Lobbyisten zu politischen Entscheidungen beitragen
Eine Kleine Anfrage der Linken zur „Inanspruchnahme externer Beratung und Unterstützung durch die Bundesregierung“ hat ergeben, dass 2017 für entsprechende Leistungen 248 Mio. Euro gezahlt wurden – viermal so viel wie 2014. Seit 2006 haben die Regierungen unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel über 1,2 Mrd. Euro an Berater überwiesen.
Auch das Bundesgesundheitsministerium bedient sich dieser Expertisen. Die Ausgaben hierfür stiegen von 126 000 Euro im Jahr 2013 (ein Vertrag) auf rund 2,4 Mio. Euro 2018 (22 Verträge). So kosteten etwa die Dienste von IGES Instituts, Hochschule Fulda und Inav GmbH – zur „Evaluation krankenkassenartenübergreifender Projekte“ – 21 Mio. Euro. 4,3 Mio. Euro gingen an die HW Hochhaus Agentur GmbH fürs Weiterentwickeln einer Kampagne gegen HIV. 2,3 Mio. Euro erhielt die neues handeln AG zur Fortsetzung der Kampagne „Organpaten werden“.
Bundestagspräsident soll für klare Antworten sorgen
Die Antworten der Bundesregierung an die Linke geben interessante Einblicke, aber zufrieden sind die Fragesteller damit nicht. Die Zahlen seien „mit Vorsicht zu genießen“, meint der Abgeordnete Matthias Höhn. Er spricht von absoluten Mindestangaben; nicht alle Ministerien hatten Auskunft erteilt.
Unzufrieden sind die Linken auch mit Antworten zur Transparenz im Gesetzgebungsprozess. „Die Bundesregierung hat alle unsere Kleinen Anfragen, also auch diejenigen zu Gesetzesvorhaben im Gesundheitsbereich, stets nach dem gleichen Muster, jeweils überwiegend wortgleich, nicht aussagekräftig und völlig unzureichend beantwortet“, so Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Linken-Fraktion. „Ebenfalls nicht transparent macht die Bundesregierung, wen sie überhaupt zu Stellungnahmen im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses eingeladen hat, obwohl wir direkt danach gefragt haben und die Einladungen in den jeweiligen Ministerien dokumentiert sein müssten.“
Es sei zwar interessant zu erfahren, ergänzt Korte, mit wem sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn getroffen habe – zum Teil scheine die Auswahl der Gesprächspartner recht einseitig zu sein: „Da uns aber jegliche Informationen unterhalb der Leitungsebene des Ministeriums, also gerade die Arbeitsebenen, fehlen sind die angehängten Tabellen in der Regel wenig aussagekräftig.“ Die Oppositionspolitiker haben über den Bundestagspräsidenten die vollständige Beantwortung ihrer Fragen angemahnt.
Wer hat am Prozess der Gesetzgebung mitgewirkt?
Zwar veröffentlicht die Bundesregierung gemäß der Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz im Gesetzgebungsverfahren auf ihren Webseiten jetzt Gesetzentwürfe – auch Referentenentwürfe und im Einzelfall sog. Diskussionsentwürfe – einschließlich der dazu eingegangenen Stellungnahmen. Wer aber direkt Einfluss auf Politiker nimmt, geht hieraus nicht hervor.
Insider wie Dr. Wolfgang Wodarg vom Vorstand von Transparency International Deutschland e.V. wissen, was im politischen Berlin hinter den Kulissen passiert. Der Arzt und Gesundheitswissenschaftler war von 1994 bis 2009 für die SPD Mitglied des Bundestages und des Gesundheitsausschusses. Im Fokus von Lobbyisten stünden sowohl die Politiker, aber auch Mitarbeiter in den Ministerien, sagt er. Interessenten würden lukrative Jobs in Aussicht gestellt, wenn sie z.B. bestimmte Informationen weitergeben. „Wir haben sogar Gesetzesentwürfe nicht zuerst von der Bundesregierung, sondern von Lobbyisten erhalten.“
Genutzt werde zunehmend das sog. Grasroot-Lobbying, sagt Dr. Wodarg. Hierbei versuchen Unternehmen, Verbände und Organisationen Mitarbeiter und teilweise auch Kunden für die Lobbyarbeit einzuspannen, denn je breiter die Basis tatsächlicher oder potenzieller Wähler ist, die sich durch Lobbyarbeit ansprechen lassen, desto größer ist der Druck auf die Politiker. Durch das Mobilisieren der Bürger wird also indirekt Lobbyarbeit betrieben.
Legislativer Fußabdruck im Thüringer Landtag
In Thüringen gibt es mit dem jüngst beschlossenen „Gesetz zur Einrichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation“ beim Landtag einen legislativen Fußabdruck. Die Grünen-Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich hofft, dass andere Länder nachziehen. Die SPD-Politikerin Dorothea Marx geht davon aus, dass sich mit dem Gesetz nicht alle schädlichen Formen des Lobbyismus verhindern lassen: „Aber wir können sie offenlegen, so dass sich die Bürger selbst ein Bild von möglicher Beeinflussung machen können.“
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit ein Lobby- und Transparenzregister einzuführen, obwohl sich sogar das EU-Parlament der öffentlichen Forderung nach strengeren Lobbyregeln gebeugt hat. Als „Meilenstein für Transparenz und Demokratie“ bezeichnet die Initiative LobbyControl die EU-Vereinbarung, nach der Abgeordnete (Ausschussvorsitzende, Bericht- und Schattenberichterstatter) Daten über ihre Treffen mit Lobbyisten veröffentlichen müssen.
In Deutschland existierten bereits Regelungen zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, antwortet die Regierung auf eine Anfrage zu Erfahrungen mit Lobbyregistern im internationalen Vergleich. Die Beteiligung von Interessensgruppen an Gesetzgebungsverfahren sei in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien geregelt.
Medical-Tribune-Bericht