Zelleinfrierung weiterhin nur für wenige
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Junge Krebspatienten bleiben trotz Gesetzesänderung häufig auf den Kosten für die Fruchtbarkeitserhaltung sitzen, meldet die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs e.V. Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte 2019 eine Richtlinie für die Durchführung der Kryokonservierung erlassen. Doch der Entwurf steht noch aus und so haben bisher allein sieben Krankenkassen zugesagt, dass sie die Betroffenen bei der Kryokonservierung auf individueller Basis finanziell unterstützen. „Leider betrifft das“, so der Vorsitzende des Stiftungskuratoriums Prof. Dr. Mathias Freund, „nur etwa 14 % der Versicherten“.
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