Zelleinfrierung weiterhin nur für wenige

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Nur sieben Krankenkassen haben bisher zugesagt, dass sie Betroffenen bei der Kryokonservierung auf individueller Basis finanziell unterstützen. Nur sieben Krankenkassen haben bisher zugesagt, dass sie Betroffenen bei der Kryokonservierung auf individueller Basis finanziell unterstützen. © iStock/blueshot

Per Gesetz wurden die Krankenkassen verpflichtet, die Fruchtbarkeitserhaltung bei jungen Tumorpatienten zu bezahlen. Weil aber die Richtlinie für die Kryokonservierung fehlt, bleiben viele Betroffene noch immer auf den Kosten sitzen.

Junge Krebspatienten bleiben trotz Gesetzesänderung häufig auf den Kosten für die Fruchtbarkeitserhaltung sitzen, meldet die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs e.V. Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte 2019 eine Richtlinie für die Durchführung der Kryokonservierung erlassen. Doch der Entwurf steht noch aus und so haben bisher allein sieben Krankenkassen zugesagt, dass sie die Betroffenen bei der Kryokonservierung auf individueller Basis finanziell unterstützen. „Leider betrifft das“, so der Vorsitzende des Stiftungskuratoriums Prof. Dr. Mathias Freund, „nur etwa 14 % der Versicherten“.

Presseinformation