Zweifel an Unabhängigkeit – Patientenberatung braucht festen Träger
Die UPD scheint unabhängig und neutral zu beraten – ihre Arbeit ist aber nach wie vor verbesserungswürdig. So lautete das Fazit einer Prüfung der Patientenberatung durch die Stiftung Warentest Mitte letzten Jahres. Und: Sie sei noch immer die große Unbekannte bei den Bürgern.
Seit 2016 ist die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH Träger der Patientenberatung, so wie es in § 65b SGB V verankert ist. Vereinbart haben die Trägerschaft der GKV-Spitzenverband und die Sanvartis GmbH, eines der größten medizinischen Service Center in Deutschland. Die gemeinnützige UPD steht wegen eben dieser Trägerschaft unter Beschuss, die Unabhängigkeit wird angezweifelt.
Es gibt deshalb inzwischen diverse Vorschläge für eine Neuausrichtung. Im Februar z.B. präsentierte die BAG Selbsthilfe Ideen. Für nötig gehalten wird die Unabhängigkeit der UPD von Industrie, Leistungserbringern und Kostenträgern sowie eine ausreichende Finanzierung aus Steuermitteln. Auch die Verstetigung durch eine nachhaltige, zivilgesellschaftliche Trägerstruktur ist empfohlen.
Die Professoren Dr. iur. Ulrich M. Gassner und Professor Dr. iur. Ferdinand Wollenschläger, die im Auftrag der Patientenbeauftragten für die Bundesregierung ein Gutachten zum Thema erarbeitet haben, halten u.a. ein Stiftungsmodell für denkbar. „In einem gesundheitsassoziierten Beratungskontext, der in besonderer Weise auf Vertrauen und Glaubwürdigkeit basiert, ist dieser Umstand gut geeignet, um eine hohe Akzeptanz der Ratsuchenden zu gewährleisten“, heißt es. Der DAK-Vorstandschef Andreas Storm drängt ebenfalls auf ein „grundlegend neues Modell“. Die UPD alle sechs Jahre an einen Betreiber neu zu vergeben, führe durch personelle Diskontinuitäten und Verluste beim Wissenstransfer zu einer qualitativ schlechteren Beratung.
Möglich wäre eine gGmbH oder ein Stiftungsmodell
Storm hält „ein fest institutionalisiertes und nachhaltig legitimiertes Modell“ für geboten. Die Patientenbeauftragte solle die UPD führen und die Beratungsgelder sollten aus Steuermitteln kommen.
Es könne ein Stiftungsmodell sein, eine gGmbH oder auch eine Kombination aus beiden, erklärte UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede bei der Präsentation eines Konzepts für ein „Modell 2023“ seitens der UPD. In jedem Fall müsse es eine Non-profit-Trägerform sein. Für die Verstetigung müsse die Politik sorgen, denn noch sehe das Sozialgesetzbuch die Ausschreibung vor. Seit 15 Jahren habe es die UPD deshalb in verschiedenen Konstellationen gegeben.
Das Modell 2023 sieht außerdem eine noch stärker an den Wünschen der Bürger orientierte Beratung vor, im Pflegestützpunkt und im Arbeits- und Sozialamt zum Beispiel. So hofft die UPD zugleich, ihren Bekanntheitsgrad steigern zu können. Auch auf Ablehnungsbescheiden von der Krankenkasse sollte im Rahmen der Rechtsbelehrung ein Hinweis zur UPD-Beratung stehen, meint Krumwiede. In der elektronischen Patientenakte kann er sich ebenso einen Hinweis auf die UPD-Beratung gut vorstellen.
Erwogen wird weiterhin, dass künftig Beratungsergebnisse in die Versorgungsforschung eingehen – anonymisiert, wie auch die Beratung selbst. „Unsere Rückmeldefunktion wollen wir auf allen Ebenen – Politik und Patientenorganisationen, Aufsichtsbehörden, Medien und Wissenschaft – deutlich ausbauen“, betont der Geschäftsführer.
Die Coronapandemie hat die Zahl der Bürgernachfragen übrigens nicht sinken lassen. 172.945 waren es insgesamt 2020, 52.501 davon betrafen Corona. Es ging, wie Dr. Johannes Schenkel, Ärztlicher Leiter der UPD, berichtet, u.a. um Nachfragen zu Symptomen und Verlauf von COVID-19, zu Testverfahren, Reiseregelungen sowie Maßnahmen am Arbeitsplatz.
Medical-Tribune-Bericht