Aktualisierte Leitlinie: Empfohlene Verfahren für die Raucherentwöhnung

Dr. Elke Ruchalla

In der täglichen Praxishektik können Kurzberatungen den Einstieg in den Ausstieg vom Tabakkonsum erleichtern. In der täglichen Praxishektik können Kurzberatungen den Einstieg in den Ausstieg vom Tabakkonsum erleichtern. © iStock/Mac99

Den allermeisten Rauchern ist klar, dass Tabak nicht gesund ist. Trotzdem schaffen sie es nicht, die Finger von der Zigarette zu lassen. Die Autoren der aktuellen S3-Leitlinie „Rauchen und Tabakabhängigkeit“ haben verschiedene Interventionen bewertet.

In der täglichen Praxishektik können Kurzberatungen den Einstieg in den Ausstieg erleichtern. Die Leitlinienexperten geben dem Ansatz gute Noten (Empfehlungsgrad A). Vor allem zwei Techniken zeigen Erfolge: die 5A-Methode und, noch kürzer, die ABC-Methode (siehe Kasten). Auch telefonische Beratungen sind möglich. Des Weiteren gibt es Angebote via App oder im Internet.

Das ABC des Rauchstopps

Die ABC-Methode kann man in jedes Patientengespräch integrieren. Dabei steht
  • A für „Ask“ (nach dem Nikotinkonsum),
  • B für „Brief Advice“, bei dem man kurze Empfehlungen und Motivationen zum Rauchstopp ausspricht, und
  • C für „Cessation Support“, was bedeutet, dass man dem Raucher qualifizierte Unterstützung beim Aufhörwunsch anbietet oder ihn an ein anerkanntes Entwöhnungsangebot weiterleitet.
Die umfangreichere Variante nennt sich „Fünf A“. Das erste A steht weiterhin für „Ask“. Aus dem „Brief Advise“ wird ein „Advise“. Zusätzlich fragt man nach der Bereitschaft des Patienten, sein Rauchverhalten zu ändern (Assess). Als Nächstes kommt die Unterstützung (Assist) und last but not least vereinbart man Folgekontakte (Arrange).

Seit einigen Jahren machen elektronische Zigaretten Furore, nicht nur als Genussmittel per se, sondern auch als Hilfe für den Rauchstopp. Der Ansatz ist aber umstritten. Auch die Experten des Leitliniengremiums sind hin- und hergerissen: Einerseits sehen sie zwar das Potenzial, über diesen Zwischenschritt dem Zigarettenkonsum langfristig komplett zu entsagen. Zumindest setzen die Produkte beim Konsum weniger Schadstoffe frei als „richtige“ Zigaretten. Andererseits schädigt das entstehende Aerosol beim Inhalieren die Zellfunktion und die Erbsubstanz, reizt die Atemwege und erhöht den oxidativen Stress. Zudem lässt der Konsum Blutdruck und Herzfrequenz steigen. Ob sich dadurch die Langzeitrisiken für Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislauf-Systems erhöhen, hat bislang noch kaum eine Gruppe untersucht. Auch deshalb fordern die Experten Studien, in denen die Teilnehmer über Jahre nachbeobachtet und die entsprechenden Marker und Werte regelmäßig kontrolliert werden. Letztlich wollen sie derzeit keine Empfehlung für E-Zigaretten als Hilfsmittel für den Rauchstopp aussprechen, sie raten aber auch nicht explizit davon ab.

E-Zigaretten im Dual Use sind keine gute Idee

Den Einsatz der Produkte zur „Harm Reduction“ lehnen die Leitlinienautoren jedoch klar und deutlich ab. Bei diesem Ansatz rauchen die Patienten sowohl konventionelle Zigaretten (wenn auch weniger als üblich) als auch die E-Version. Bei diesem sogenannten Dual Use entstehen teilweise höhere Schadstoffmengen als beim alleinigen Konsum von Standardzigaretten, auch nehmen die Dual User möglicherweise mehr Nikotin auf. Positive Wirkungen etwa auf Herz und Lunge sind nicht nachgewiesen, allerdings auch keine negativen. Bevor keine qualitativ hochwertigen Daten dazu vorliegen, sollte die E-Zigarette nicht zur Harm Re­duction angeboten werden, schreiben die Autoren ausdrücklich. Für Tabakerhitzer zur Reduktion der täglich gerauchten Zigarettenzahl ist die Datenlage noch un­übersichtlicher. Dabei inhalieren die Nutzer über ein Filtersystem ein Aero­sol aus erhitztem Tabak und verschiedenen Zusatzstoffen (Glycerin und andere). Die Nikotinmenge, die sie dabei aufnehmen, ist ähnlich wie beim Zigarettenrauchen. Daher ist das Suchtpotenzial vermutlich vergleichbar. Zudem enthält der Dampf teils karzinogene Schadstoffe. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich das Nutzen-Risiko-Verhältnis beim Dual Use nicht abschätzen, die Experten sehen daher von einer Empfehlung – negativer oder positiver Art – vollständig ab. Die Nikotinersatztherapie dagegen empfehlen die Kollegen ausdrücklich (Empfehlungsgrad A), bei starken Rauchern kann man auch mehrere Applikationsformen (etwa Pflaster plus Sublingualtablette) kombinieren (Empfehlungsgrad A). Zur Raucherentwöhnung zugelassene Arzneimittel wie Bupropion (Antidepressivum) und Vareniclin (partieller Agonist am Nikotinrezeptor) bekommen von den Autoren ebenfalls eine gute Note (Empfehlungsgrad A). Andere Substanzen wie Nortriptylin, Cytisin und Clonidin stellen allenfalls Medikamente der zweiten Wahl dar und sind außerdem in Deutschland nicht in dieser Indikation zugelassen.

Die Wirksamkeit der Hypnotherapie ist nicht belegt

Unter den psychotherapeutischen Interventionen ist vor allem eine klassische Verhaltenstherapie in Einzel- oder Gruppensitzungen wirksam, bei Bedarf auch kombiniert mit Medikamenten (Empfehlungsgrad A). Eine Hypnotherapie scheint für Patienten besonders reizvoll, sie wird häufig nachgefragt. Belege für die Wirksamkeit gibt es nicht, aber auch keine für einen eventuellen Schaden. Wichtig ist, dass das Verfahren nur von einem in klinischer Hypnose ausgebildeten Arzt oder Psychologen und nicht von Laien­therapeuten angewandt wird. Von Aversionstherapien („Rapid Smoking“) raten die Leitlinienexperten wegen der Risiken wie Nikotinvergiftung, Rhythmusstörungen und/oder Koronarsyndrom ab (Empfehlungsgrad B).

Quelle: S3-Leitlinie „Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung“, AWMF-Register-Nr. 076-006

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