Organspende Beratungsangebot und Vorsorgeprogramm kombinieren

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Privatrechnung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Die Leistung beinhaltet keine Ausschlüsse wie die originäre Ziffer 3 GOÄ. Die Leistung beinhaltet keine Ausschlüsse wie die originäre Ziffer 3 GOÄ. © Wellnhofer Designs – stock.adobe.com

Das neue Transplantationsgesetz soll Maßnahmen fördern, mit denen die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung erhöht wird. Bisher konnte die Beratung zu diesem Thema nur nach EBM angesetzt werden – jetzt ist die Leistung auch privatärztlich abzurechnen.

Speziell Hausärzte sollen Patientinnen und Patienten regelmäßig auf die Regelungen zur Organspende hinweisen. Dazu gehört, dass diese mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen können und dass sie mit Vollendung des 14. Lebensjahres einer solchen Spende widersprechen können. Das besagt das Transplantationsgesetz (TPG), enthalten im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), das seit 1. März 2022 in Kraft ist.

Bei Bedarf soll eine Beratung erfolgen insbesondere zu:

  • den Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende,
  • den Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spenderinnen und Spendern,
  • der…

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