Cartoon Verordnungen

Bis zu drei zusätzliche Vorsorgetermine

Cornelia Kolbeck

Die neu anspruchsberechtigten Frauen bekommen vorerst jedoch keine persönliche Einladung zugesandt. Die neu anspruchsberechtigten Frauen bekommen vorerst jedoch keine persönliche Einladung zugesandt. © Krakenimages.com - stock.adobe.com

Bisher konnten am Mammografie-Screening-Programm nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen. 

Seit 1. Juli 2024 ist laut einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auch eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Der Anspruch endet folglich mit dem 76. Geburtstag. 

Durch die Ausweitung des Mammografie-Screenings haben zusätzlich 2,5 Millionen Frauen Anspruch auf eine Teilnahme. Hingewiesen wird noch darauf, dass die letzte Früherkennungs-Mammografie mindestens 22 Monate her sein muss. 

Die neu anspruchsberechtigten Frauen bekommen vorerst jedoch keine persönliche Einladung zugesandt. Bevor auch Frauen in der neuen Altersgruppe ab 70 Jahren automatisch eine Einladung mit Terminvorschlag in einer wohnortnahen Screening-Einheit erhalten, sind umfangreiche technische Vorbereitungen und Anpassungen notwendig, so der Bundesausschuss. Anspruchberechtigte Frauen können sich jedoch selbst bei den Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. 

Laut Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung, können durch die Anhebung der Altersgrenze bis zu drei zusätzliche Vorsorgetermine wahrgenommen werden. Der Erweiterung des Früherkennungsangebots auf Brustkrebs lägen positive Bewertungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und des Bundesamtes für Strahlenschutz  zugrunde. Eine solche Ausweitung sei aber nicht von heute auf morgen umzusetzen, so Dr. Lelgemann. Dem G-BA sei es jedoch wichtig gewesen, dass interessierte Frauen die Untersuchungen grundsätzlich wahrnehmen können. „Möglicherweise kann nicht immer sofort und zudem in Wohnortnähe ein Termin in einer der Screening-Einheiten vermittelt werden – hier hoffen wir auf Verständnis.“

Quelle: Presseinformation des G-BA


Die Kontaktdaten der regional zuständigen Zentralen Stellen sind auf der Website der Kooperationsgemeinschaft Mammografie-Screening zu finden.

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