Darmkrebs-Screening soll 2019 starten

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Leistungen müssen noch in den EBM.
Leistungen müssen noch in den EBM. © Fotolia/Wolfilser

Die Richtlinie für organisierte Früherkennungsprogramme ist beschlossen. Damit steht dem Neustart des Darmkrebs-Screenings nichts mehr entgegen – vorausgesetzt, das Bundesgesundheitsministerium macht keine Einwände geltend.

Die Richtlinie (oKFE-RL) soll zum 1. Oktober 2018 in Kraft treten. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Professor Josef Hecken, rechnet damit, dass die technischen Vorbereitungen danach innerhalb etwa sechs Monaten abgeschlossen sein werden und das strukturierte Einladungsverfahren zum Screening inklusive Qualitätssicherung zum 1. April 2019 starten kann.

Technische Vorbereitungen heißt unter anderem, dass KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss noch die Höhe der Leistungsvergütung im EBM beschließen müssen. Wird der Sechs-Monats-Rahmen nicht eingehalten, stellt eine Übergangsregelung sicher, dass bisherige Leistungen zur Früherkennung von Darmkrebs gemäß…

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