Gesundheitsanwendungen auf Rezept DiGA liefern Informationen, Trainingsanleitungen und Verhaltenshinweise für Krebspatienten

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Seit Oktober letzten Jahres müssen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für vom Arzt verordnete Gesundheitsapps übernehmen. Seit Oktober letzten Jahres müssen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für vom Arzt verordnete Gesundheitsapps übernehmen. © iStock/FatCamera

Jeder Smartphone-Benutzer hat sie, die kleinen mehr oder weniger nützlichen Programme oder auch Applikationen, kurz Apps. Solche Apps können jetzt auch vom Arzt verordnet werden, sofern der Nutzen belegt bzw. wahrscheinlich ist. Sie heißen dann DiGA – Digitale Gesundheitsanwendungen. Zwei davon gibt es bislang zur Unterstützung von Krebspatienten.

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) hat es möglich gemacht, dass seit Oktober letzten Jahres gesetzliche Krankenkassen die Kosten für vom Arzt verordnete Gesundheitsapps übernehmen müssen – sofern es sich um vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassene Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) handelt. So manche App ist inzwischen geprüft und für die Versorgung von Kassenpatienten freigegeben.

Für Krebspatienten gibt es bisher zwei DiGA: Mika und Pro-React Onco. Beide sind erst vorläufig zugelassen, weitere Belege für den Nutzen für Patienten sind vorzulegen. Die Mika-App dient zur Unterstützung der Linderung psychischer und psychosomatischer Folgen von…

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