EBM-Nr. 03230: Vorsicht, Regress!

Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Gesprächsziffer zum 1. April nachgebessert – aber mit Nebenwirkung Gesprächsziffer zum 1. April nachgebessert – aber mit Nebenwirkung © MT-Archiv/Tomaschoff

Der Bewertungsausschuss hat die Kappungsgrenze beim "Problemorientierten ärztlichen Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist" aufgehoben. Allerdings gilt es für den Arzt nun, sein Zeitprofil im Blick zu behalten.

Zum 1. April 2017 hat der Bewertungsausschuss die Leistungsbeschreibung der EBM-Nr. 03230 (90 Punkte) geändert. Für problem­orientierte Gespräche wird zwar weiterhin ein Punktzahlvolumen gebildet (45 Punkte multipliziert mit der Anzahl der Behandlungsfälle gemäß Nr. 10 der Präambel). Über das Punktzahlvolumen hinausgehende Gespräche nach Nr. 03230 werden aber jetzt nicht mehr gestrichen. Nr. 9 der Präambel 3.1 und Nr. 12 der Präambel 4.1 wurden dahingehend konkretisiert, dass aus dem "Gesprächsbudget" alle erbrachten 03230-Leistungen vergütet werden.

Statt Leistungskappung nun Punktwert-Quotierung

Das heißt: Bis zum 31. März bewirkten alle nach Überschreiten des Budgets abgerechneten…

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