Ärztin zum dritten Mal wegen Abrechnungsbetrug verurteilt
Die erste, dreijährige Haftstrafe sprach das Landgericht Bochum 2015 aus, weil die 51-jährige Ärztin in der Praxis ihre Ehemannes Abrechnungsbetrug gegenüber der KV Westfalen-Lippe und den Sozialämtern begangen hatte.
Die ergaunerte Beute mit Privatpatienten geteilt
In 146 Fällen hatte sie Leistungen abgerechnet, die sie gar nicht erbracht hatte. Schaden: 105 000 Euro. Bereits 2010 war die Hausärztin wegen Abrechnungsbetrug zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Schaden betrug damals 287 000 Euro. Sie hatte im Zusammenhang dieser ersten Verurteilung auf ihre Kassenzulassung und die Approbation verzichtet. In der Praxis ihres Ehemannes hatte sie aber danach weiterhin als Ärztin gearbeitet. Diese Leistungen rechnete ihr Ehemann als eigene Leistungen ab.
Dabei soll die Ärztin mit mindestens drei Privatpatienten zusammengearbeitet haben. Die Patienten reichten die gefälschten Rechnungen bei ihrer Versicherung ein und teilten sich die Erstattung mit der Medizinerin. Drei Patienten sind bereits verurteilt. Bereits 2015 unterstellte der Richter der Frau ein Maß an krimineller Energie, das nur den Schluss zulasse, dass die Angeklagte eine rechtsfeindliche Gesinnung habe. Sie sei eine "krasse Bewährungsversagerin".
Während die 51-Jährige noch ihre dreijährige Haftstrafe absitzt, musste sie sich jetzt erneut vor Gericht verantworten. Diesmal ging es um eine Stelle als Pflegedienstleisterin, die sie zu Falschabrechnungen zu ihren Gunsten genutzt hatte. Sie arbeitete in dem Pflegedienst zwischen ihrer Verurteilung 2015 und dem Antritt der Haftstrafe.
Auch gegen den Ehemann wird ermittelt
Der entstandene Schaden belief sich diesmal auf 12 215 Euro. Aufgrund ihrer "Unbelehrbarkeit" wurde die Ärztin vom Amtsgericht Bochum erneut verurteilt, diesmal zu einem Jahr Haft.
Ermittelt wird auch gegen ihren Ehemann wegen Betrugsverdacht, teilt die Staatsanwaltschaft Bochum auf Anfrage mit. Bereits im Prozess 2015 saß der Arzt mit auf der Anklagebank. Sein Verfahren wurde damals gegen Zahlung von 50 000 Euro eingestellt.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht