Apotheker ergaunern mithilfe von Versicherten Millionenbeträge
Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat gegen einen 42-jährigen Apotheker aus Frankfurt und zwei seiner Kunden beim Landgericht Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs erhoben. Der Apotheker wird verdächtigt, von Januar 2010 bis Dezember 2013 gegenüber gesetzlichen Krankenkassen mehr als 400 Rezepte für hochpreisige Medikamente abgerechnet zu haben, obwohl diese nicht abgegeben wurden.
Die Rezepte soll der Apotheker von den beiden Mitbeschuldigten und weiteren Kunden jeweils zu einem Teilbetrag des Rezeptwerts bar angekauft oder im Tausch gegen andere Arzneien oder Kosmetika erworben haben. Den Krankenkassen entstand ein Schaden von ca. 1,1 Mio. Euro. Die Ermittlungen waren im September 2013 aufgrund einer Strafanzeige der AOK Rheinland/Hamburg in Gang gekommen, nachdem dort aufgefallen war, dass zwei in Köln wohnende Versicherte zum Teil taggleiche Verordnungen bei dem Frankfurter Apotheker eingelöst hatten.
Zwei Jahre Berufsverbot für 69-jährige Apothekerin
Die Apotheke stand bereits 2009 im Fokus von Ermittlungen. Der damalige Inhaber – der Bruder des jetzt angeschuldigten Apothekers – soll von Februar bis Oktober 2009 ebenfalls Rezepte abgerechnet haben, obwohl die Produkte nicht an die Versicherten abgegeben wurden. Hier soll der Schaden für die Kassen bei ca. 1,3 Mio. Euro liegen. Ab Januar 2010 führte dann dessen Bruder das Apothekengeschäft fort. Eine Verurteilung vom Mai 2018 wegen Betrugs in sieben Fällen zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ist wegen der vom Beschuldigten eingelegten Revision noch nicht rechtskräftig.
Wie die Zentralstelle erwähnt, führte ihre Arbeit auch dazu, dass das Landgericht Darmstadt am 11.4.2018 eine 69-jährige Apothekerin aus Offenbach wegen Betrugs in elf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren rechtskräftig verurteilt hat. Die Vollstreckung der Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt und gegen die Apothekerin ein zweijähriges Berufsverbot verhängt. Angeordnet wurde das Einziehen des erlangten Gewinns von 170 102 Euro. Die Frau hatte von Januar bis November 2010 angekaufte Rezepte – teils Fälschungen, teils Originale – ohne Arzneiabgabe zulasten der Kassen abgerechnet.
Quelle: Presseinfo – Generalstaatsanwalt Frankfurt