Patientenunterschriften gefälscht und KV betrogen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Michael Reischmann

Hausärztin wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 14 Fällen und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in 153 Fällen angeklagt. Hausärztin wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 14 Fällen und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in 153 Fällen angeklagt. © fotolia/Gina Sanders

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat gegen eine 54-jährige Allgemeinärztin aus dem Wetteraukreis beim Landgericht in Gießen Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 14 Fällen und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in 153 Fällen erhoben.

Die Hausärztin mit Zusatzgenehmigung für Psychotherapie soll in den Jahren 2010 bis 2013 gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen nicht erbrachte Leistungen abgerechnet haben. Die Generalstaatsanwaltschaft beziffert den Schaden mit rund 369 000 Euro.

Sie wirft der Ärztin vor, in erheblichem Umfang Unterschriften von Patienten gefälscht zu haben. Das tat sie auf Abrechnungsscheinen im Ersatzverfahren, wie sie ausgestellt werden, wenn die Versichertenkarte z.B. aus technischen Gründen nicht eingelesen werden kann oder der Patient keine Karte vorgelegt. Außerdem soll sie Patientenunterschriften auf Anträgen für psychotherapeutische Behandlungen gefälscht haben, die sie bei den Krankenkassen zur Genehmigung einreichte, um dann Luftleis­tungen abzurechnen.

Vorwurf: In "gewerbsmäßigem" Stil nicht erbrachte Leistungen abgerechnet

Wie Oberstaatsanwalt Alexander 
Badle mitteilt, stellte die KV Ende Oktober 2011 Strafanzeige. Ihr waren im Zusammenhang mit den Abrechnungsscheinen und den Anerkennungsbescheiden der Kassen für psychotherapeutische Behandlungen Unstimmigkeiten aufgefallen. Im Oktober 2012 wurden Praxisräume und Wohnung der Ärztin durchsucht. 150 Patienten wurden befragt und die Abrechnungsdaten der Ärztin mit den Antragsunterlagen der Krankenkassen verglichen.

Die für Hessen zuständige „Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen“ berichtet, dass in den Ermittlungsverfahren, die sie 2016 bearbeitete, insgesamt 3,5 Mio. Euro unrechtmäßige Gewinne abgeschöpft wurden.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. – 
 Pressemitteilung