Praxisabgabe Im Hamsterrad bis zum Ruhestand
In gesperrten Planungsbereichen ist der unterschriebene Kaufvertag keine Garantie dafür, dass die Zulassung auch wirklich auf den Käufer übergeht.
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Die gesellschaftsrechtliche Nachfolge bei Abgabe der Praxis ist unweigerlich an zulassungsrechtliche Fragen gebunden. Damit hängt aber auch die Veräußerung selbst an genau diesen Fragen – eine vertragsärztliche Praxis ohne Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist für Käufer in der Regel uninteressant.
Das Problem: In gesperrten Planungsbereichen ist der unterschriebene Kaufvertag keine Garantie dafür, dass die Zulassung auch wirklich auf den Käufer übergeht. Denn als öffentlich-rechtliche Berechtigung wird der Versorgungsauftrag erst über das Nachbesetzungsverfahren auf den Käufer übertragen. Eine Praxis bzw. ihr Patientenstamm ist also nur dann eine werthaltige Vermögensposition der…
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