Impfung unter Dupilumab: Risiko oder machbar?

Birgit Maronde

Für Säuglinge mit schwerer Neurodermitis ist Dupilumab eine Option. Für Säuglinge mit schwerer Neurodermitis ist Dupilumab eine Option. © Annamorphosis - stock.adobe.com (Generiert mit KI)

Für Säuglinge mit schwerer Neurodermitis ist Dupilumab eine Option – doch was bedeutet das für den Impfschutz? Während Totimpfstoffe unproblematisch sind, müssen Lebendimpfungen sorgfältig geplant werden. Experten empfehlen klare Zeitfenster, um Therapie und Grundimmunisierung zu koordinieren.

Den notwendigen Impfschutz gewährleisten und gleichzeitig eine schwere Neurodermitis fachgerecht behandeln: Bei Säuglingen, die eine Biologikatherapie benötigen, wird man diesem Anspruch z. T. nur schwer gerecht. Knackpunkt ist die MMR/V-Lebendimpfung.

Eine schwere atopische Dermatitis (AD) im Säuglingsalter birgt therapeutisches Konfliktpotenzial. Auf der einen Seite lässt sich die Hauterkrankung ab dem 7. Lebensmonat erfolgreich mit dem IgG-4-Antikörper Dupilumab behandeln. Auf der anderen Seite stehen im ersten Lebensjahr wichtige Impfungen an, u. a. die Immunisierung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen. Die Krux: Gemäß der Fachinformation sollte die zeitgleiche Anwendung des Antikörpers und (attenuierter) Lebendimpfstoffe vermieden werden, klinische Sicherheit und Wirksamkeit seien nicht erwiesen. Mit welcher Strategie kann man die Kinder dennoch vor den Infektionskrankheiten schützen? Antworten darauf gibt das „Positionspapier Dupilumab und Impfen“ der Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin (GPA).

Die Applikation von Totimpfstoffen unter Immunsuppression bzw. -modulation birgt keine erhöhten Risiken. Studien an Erwachsenen deuten darauf hin, dass die Impfantwort unter Dupilumab ungestört erfolgt. Entsprechende Ergebnisse zu Kindern fehlen allerdings, schreibt das Autorenteam um PD Dr. Sebastian Schmidt von der Universitätsmedizin Greifswald. Aus seiner Sicht ist eine noch nicht abgeschlossene Grundimmunisierung mit Totimpfstoffen kein Grund, eine indizierte Dupilumab-Therapie zu verzögern. Man könne sie in der Mitte zwischen zwei Wirkstoffgaben komplettieren.

Wie wahrscheinlich sind schwere Impfkomplikationen?

Schwieriger wird es mit den Lebendimpfungen. Bisher ist unklar, ob die Hemmung von Interleukin-4 und -13 durch Dupilumab die normale Immunantwort beeinträchtigt und so eine Infektionskrankheit durch Impfviren mit schweren und potenziell tödlichen Komplikationen ermöglicht. Aufgrund theoretischer Erwägungen erscheint diese Gefahr zwar sehr gering und der angestrebte Impfschutz soll erreicht werden können. Dennoch sind Lebendimpfungen unter dem Immunmodulator zu vermeiden, d. h., man sollte möglichst vor Beginn der Antikörpertherapie oder nach deren Ende impfen. Der Abstand zwischen der Vakzinierung und der ersten Applikation von Dupilumab beträgt mindestens vier Wochen. Nach dem Absetzen dauert es 1,5–2 Monate, bis die Impfung mit einer Lebendvakzine sicher ist.

Für Säuglinge ab sechs Monate bzw. Kleinkinder ist die Lebendimpfung mit MMR/V relevant. Bei denjenigen mit schwerer atopischer Dermatitis richtet sich der Impfzeitpunkt nach der Dringlichkeit der Dupilumab-Therapie. Erscheint ein Zuwarten möglich, wird nach dem Impfkalender vorgegangen: Die erste MMR/V-Impfung erfolgt ab dem zwölften Lebensmonat, „bei Zeitdruck“ zu Beginn des elften. Nach frühestens vier Wochen immunisiert man jeweils zum zweiten Mal.

In schweren Fällen könnte die Impfung vorgezogen werden

Prinzipiell ist es auch möglich, ein Kind ab dem Alter von 9 Monaten mit MMR/V zu impfen, z. B. weil es in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen werden soll. Analog zu dieser Aussage der STIKO könnte man bei dringlicher Dupilumab-Indikation die MMR/V-Impfung vorziehen, schreiben die Experten. Bestimmt man vier Wochen nach der ersten Impfstoffgabe die IgG-Titer gegen die vier Krankheiten und erweisen sich diese als positiv, kann man auf die zweite Impfung verzichten oder sie auf einen Zeitpunkt nach Ende der Dupilumab-Therapie verschieben. Dadurch lässt sich weitere Zeit bis zu einer wirksamen Behandlung der Neurodermitis einsparen.  

Erscheint aufgrund der schweren Hautsymptomatik eine sofortige Antikörpergabe unumgänglich, muss auf die MMR/V-Impfung erstmal verzichtet werden. Vor allem in solch einer Situation ist es wichtig, dass die Kontaktpersonen des Kindes entsprechend den STIKO-Empfehlungen vollständig geimpft sind, betonen die Dr. Schmidt und seine Kolleginnen und Kollegen.

Nachholen kann man die MMR/V-Impfung frühestens 6–8 Wochen nach dem Absetzen des Anti-IL-4/13-Antikörpers, etwa im Rahmen eines Auslassversuchs. Gelingt dieser nicht, sollte man einen Pädiater oder eine Pädiaterin mit besonderen Kenntnissen in der Betreuung und beim Impfen von immunsupprimierten Kindern hinzuziehen. Gemeinsam muss dann entschieden werden, ob man das Kind unter laufender Dupilumab-Behandlung gegen MMR/V immunisiert.

Quelle: Schmidt SM et al. Allergo J Int 2025; 34: 1-9;  doi: 10.1007/s40629-024-00319-3

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