
Kapselendoskopie trotz implantiertem Defi oder Schrittmacher möglich
Während einer Kapselendoskopie könnte der Sender der Videokapsel durch kardiale Implantate gestört werden. Das moderne Diagnoseverfahren gilt daher für die US-amerikanische Food and Drug Administration bei Patienten mit Schrittmacher oder Cardioverter-Defibrillator (ICD) als formal kontraindiziert.
Auch die Gerätehersteller teilen diese Einschätzung. Doch gibt es zu dieser Fragestellung Studiendaten? Zu möglichen Interferenzen zwischen Kapselendoskopie und Herzschrittmachern bzw. ICD liegen bisher zwölf bzw. neun publizierte Studien vor.
Zwar ließen sich in einigen wenigen Fällen Interferenzen zwischen einem Kapselsimulationssender und den kardialen Implantaten nachweisen, klinisch machten sich diese allerdings nicht bemerkbar. Beim Einsatz von „realen“ Videokapseln kam es zu keinerlei Interferenzen.
DGVS empfiehlt EKG-Überwachung
Wurde zum kardialen Monitoring während der Kapselendoskopie eine funkbasierte Überwachung gewählt, kam es in zwei Fällen zu Störungen der endoskopischen Aufnahme mit Datenverlust. Daher wird, wenn überhaupt, eine kabelbasierte Überwachung empfohlen, schreiben Dr. Dirk Bandorski von der Universität Gießen und Kollegen.
Die Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen (DGVS) rät dazu, den Patienten mit Herzschrittmacher oder ICD vor der Kapselendoskopie über die formale Kontraindikation aufzuklären und ihn ggf. per EKG oder sogar stationär zu überwachen. In den Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Gastrointestinale Endoskopie (ESGE) wird der Schrittmacher generell nicht als Kontraindikation zur Kapselendoskopie gesehen und es werden auch keine Vorsichtsmaßnahmen empfohlen.
Quelle: Dirk Bandorski et al., Z Gastroenterol 2013; 51: 747-752
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