Schrittmacher gegen Synkope

Dr, Carola Gessner, Foto: thinkstock

Bei immer wieder plötzlich einsetzenden Kreislaufkollaps kann ein Schrittmacher helfen. Welche Patienten profitieren davon?

Fällt Ihr Patient wegen eines Sinusknotensyndroms um, so besteht eine Schritmacherindikation Klasse I, wenn Pausen < 3 sec oder eine Herzfrequenz < 40/min nachgewiesen wurden.


Dabei kommt es auf den eindeutigen Zusammenhang mit der klinischen Symptomatik an, betonte Professor Dr. med. Andreas Götte vom St. Vincenz Krankenhaus Paderborn beim Internistenkongress: „Frequenzen < 40/min in der Nacht stellen keine Indikation dar“. Auch das Karotissinus-Syndrom besitzt eine Klasse-I-Empfehlung für den Schrittmacher, wenn durch Alltagsbewegungen (wie Kopfdrehen) Asystolien > 3 sec auslösbar sind.

Schrittmacher trotz fehlender Klasse-I-Indikation?

Bei vasovagalen Synkopen fehlt die Klasse-I-Indikation dagegen. Dennoch kann eine Pacer-Versorgung nötig werden, etwa wenn bei über 40-Jährigen ≥ 5-mal im Jahr Sykopen bzw. schwere synkopenbedingte Verletzungen auftreten (IIa). Gefordert werden kardioinhibitorische Pausen > 3 sec z.B. bei einer Kipptischuntersuchung sowie ein unzureichendes Ansprechen auf andere Maßnahmen.

Quelle: 118. Internistenkongress

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