Sonnenbrand vom Arzt

Dr. Melanie Söchtig

Behandlungsfehler bei der Bestrahlung können schmerzhafte Verbrennungen verursachen und intensivmedizinische Behandlung notwendig machen. (Agenturfoto) Behandlungsfehler bei der Bestrahlung können schmerzhafte Verbrennungen verursachen und intensivmedizinische Behandlung notwendig machen. (Agenturfoto) © Татьяна Комчатных – stock.adobe.com

Die UV-Fototherapie ist eine unverzichtbare Behandlungsoption bei einer Reihe von dermatologischen Erkrankungen und vieles kann dabei delegiert werden. Kennen­ sich aber Mitarbeiter z.B. mit verschiedenen Therapievarianten oder Geräteeinstellungen nicht richtig aus, muss der Arzt für Schäden geradestehen. 

Ein falsch eingestelltes UV-Gerät hinterlässt schmerzhafte Spuren auf dem Patienten. Dass diese auch rechtliche Konsequenzen haben können, geht aus einer Publikation von Lion Lehmann und Kollegen von der Fakultät für Gesundheit an der Universität Witten/Herdecke hervor. Dort beschreiben sie vier Fälle, in denen die Ärztekammer Nordrhein jeweils einen oder mehrere Behandlungsfehler festgestellt hatte.

Fall 1: Unglückliche Verwechslung

Eine 54-jährige Patientin mit atopischer Dermatitis (Hauttyp II) suchte im akuten Schub ihren Dermatologen auf. Dieser entschied sich für eine UV-A-Therapie mit initial 0,1 J/cm2 die im Verlauf auf 0,5 J/cm2 gesteigert wurde. Nach der letzten Bestrahlung entwickelte die Patientin innerhalb weniger Stunden ein schmerzhaftes Erythem mit anschließender Blasenbildung und Schüttelfrost. In der Notaufnahme wurden Verbrennungen ersten und zweiten Grades festgestellt.
Sehr wahrscheinlich hatte die Medizinische Fachangestellte bei der letzten Sitzung UV-A und UV-B verwechselt. Eine Bestrahlung mit 0,5 J/cm2 UV-B entspricht etwa dem Fünf- bis Achtfachen der normalen mittleren Erythemdosis beim Hauttyp II. Die Autoren kommentieren den Irrtum wie folgt: „Prinzipiell ist die Fototherapie eine delegierbare Leistung. Der behandelnde Arzt ist aber für die korrekte Durchführung verantwortlich und hat eine Aufsichtspflicht gegenüber den Praxismitarbeitern, die die Behandlung durchführen.“

Fall 2: Zu hohe Testdosis

In der Hautklinik sollte eine vom niedergelassenen Dermatologen vermutete Fotoallergie überprüft werden. Die Abklärung erfolgte bei dem 52-jährigen Mann mittels Fotopatch-Test, bei dem eine Hälfte des Rückens mit 60 J/cm2 UV-A bestrahlt wurde. Ein paar Stunden später trat eine schmerzhafte Rötung im betroffenen Areal auf, die stationär behandelt werden musste. 

Das Problem lag in diesem Fall bei der zu hoch gewählten Strahlendosis. Eigentlich herrscht Einigkeit darüber, dass die empfohlene Energiedosis für einen Fotopatch-Test am Rücken bei 5 J/cm2 UV-A liegt. Den Patienten hatte man somit mit der zwölffachen Menge bestrahlt. 

Fall 3: Dreifache Fehlentscheidung

Gleich mehrere Fehler unterliefen einem Dermatologen bei der Behandlung eines neunjährigen Mädchens mit Vitiligo an den Extremitäten. Er vereinbarte mit den Eltern eine topische PUVA-Therapie und wies sie dazu an, im Vorfeld zu Hause ein Meladinine- bzw. Methoxsalenkonzentrat aufzutragen. 

Die betroffenen Körperstellen wurden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils für eine Minute mit UV-A (Dosis nicht dokumentiert) bestrahlt. Bis zum darauffolgenden Tag entwickelte das Mädchen großflächige, schmerzhafte Erytheme und Blasen an den bestrahlten Stellen. Der Dermatologe behandelte sie mit Kortison-Salbenverbänden. Da die Schmerzen weiter zunahmen und Übelkeit hinzukam, brachten die Eltern das Mädchen in die Klinik, wo es mehrere Tage intensivmedizinisch versorgt werden musste.

In diesem Fall war bereits die Therapieentscheidung problematisch gewesen, denn eine großflächige PUVA ist bei Kindern unter zwölf Jahren kontraindiziert, schreiben die Experten. Darüber hinaus muss das Methoxsalenkonzentrat verdünnt und wegen der hohen Nebenwirkungsrate vom Arzt bzw. einem Mitarbeiter aufgetragen werden. Schließlich erfolgte keine genaue Dosimetrie, weshalb es vermutlich zu einer Überdosierung kam. Als die Patientin mit den Verbrennungen vorstellig wurde, wäre eine sofortige Einweisung in die Klinik statt der Salbenverbände angezeigt gewesen.  

Fall 4: Zu schnell gesteigert

Eine 52-Jährige mit Psoriasis (Hauttyp II) konsultierte, weil sich ihr Zustand verschlechterte, ihre Dermatologin. Diese verordnete eine UV-B-Therapie, beginnend mit 0,05 J/cm2. Die Dosis wurde innerhalb von acht Bestrahlungen auf 0,46 J/cm2 gesteigert. Binnen weniger Stunden entwickelte die Frau eine schwere Dermatitis solaris, die mit Prednisolon i.v. und topischen Steroiden behandelt werden musste. 

Die schwere Sonnenbrandreaktion kam vermutlich durch eine Überdosierung zustande. Obwohl die Exposition anfangs korrekt gewählt war, hatte man die Energie viel zu schnell und unkontrolliert und nicht gemäß der Leitlinienvorgaben gesteigert. Nach den acht Bestrahlungen entsprach sie in etwa der fünf- bis achtfachen minimalen Erythemdosis bei Hauttyp II.

Quelle: Lehmann L, Hofmann S, Lehmann P „Die Kunst der UV-Phototherapie und Photodiagnostik nicht verlernen!“, Akt Dermatol 2023; 49: 100-102; DOI: 10.1055/a-1485-4638 © Georg Thieme Verlag KG Stuttgart, New York

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Behandlungsfehler bei der Bestrahlung können schmerzhafte Verbrennungen verursachen und intensivmedizinische Behandlung notwendig machen. (Agenturfoto) Behandlungsfehler bei der Bestrahlung können schmerzhafte Verbrennungen verursachen und intensivmedizinische Behandlung notwendig machen. (Agenturfoto) © Татьяна Комчатных – stock.adobe.com