Tödliche Schönheitsoperationen U-Haft wegen Verdunkelungsgefahr

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

Der angeklagte Schönheitschirurg muss erneut in U-Haft. Er soll versucht haben, Zeuginnen zu beeinflussen. Der angeklagte Schönheitschirurg muss erneut in U-Haft. Er soll versucht haben, Zeuginnen zu beeinflussen. © lettas – stock.adobe.com

Medien nennen ihn Dr. Po oder den Po-Doc. Der Schönheitschirurg, der wegen zwei tödlich verlaufenen Gesäß-Vergrößerungen angeklagt ist, wurde vom Gericht erneut in Untersuchungshaft geschickt.

Ein 50-jähriger Schönheitschirurg aus Düsseldorf muss erneut in Untersuchungshaft, weil er versucht haben soll, Zeuginnen zu beeinflussen.

Der Arzt steht seit Ende September vor dem Landgericht Düsseldorf wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge. Der Angeklagte soll einer 20-Jährigen bei einer ambulanten Operation zwölf Liter Fett abgesaugt und diese sowohl in die Brüste der Frau als auch in ihr Gesäß – für einen sog. „Brazilian Butt“ – injiziert haben.

Laut Anklage hätte der Schönheitschirurg nicht mehr als fünf Liter Fettgewebe entnehmen dürfen. Nachdem die Kundin entlassen wurde, starb sie noch am selben Abend an den Folgen des hohen Blutverlustes und…

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