Automatische Substitution Viele Fragen vom G-BA unbeantwortet
Arzneimittel sind nun häufig mit einem Biosimilar auszutauschen.
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Mitte März ist der Beschluss zur automatischen Substitution von Biologika in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dabei zuerst einmal ärztlich verordneten Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln mit biotechnologisch hergestellten Wirkstoffen in den Fokus genommen.
Auszutauschen sind demnach biotechnologisch hergestellte Arzneimittel durch ein im Wesentlichen gleiches, aber preisgünstigeres Präparat. Steht ein Arzneimittel mit Rabattvertrag der Krankenkasse zur Verfügung, gilt die die Wirtschaftlichkeit der Verordnung als sichergestellt und ein weiterer Kostenvergleich ist nicht notwendig. Gibt es keinen Rabattvertrag, sind grundsätzlich die Bestimmungen der Hilfstaxe zu…
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