Automatische Substitution Viele Fragen vom G-BA unbeantwortet

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Arzneimittel sind nun häufig mit einem Biosimilar auszutauschen. Arzneimittel sind nun häufig mit einem Biosimilar auszutauschen. © gopixa – stock.adobe.com

Sparen ist in der GKV Usus. Das betrifft auch biotechnologisch hergestellte Arzneimittel. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung wurde deren automatischer Austausch durch kostengünstigere Alternativen beschlossen. Konkrete Regelungen fehlen bisher.

Mitte März  ist der Beschluss zur automatischen Substitution von Biologika in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dabei zuerst einmal ärztlich verordneten Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln mit biotechnologisch hergestellten Wirkstoffen in den Fokus genommen. 

Auszutauschen sind demnach biotechnologisch hergestellte Arzneimittel durch ein im Wesentlichen gleiches, aber preisgünstigeres Präparat. Steht ein Arzneimittel mit Rabattvertrag der Krankenkasse zur Verfügung, gilt die die Wirtschaftlichkeit der Verordnung als sichergestellt und ein weiterer Kostenvergleich ist nicht notwendig. Gibt es keinen Rabattvertrag, sind grundsätzlich die Bestimmungen der Hilfstaxe zu…

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