Patientenrechtegesetz „Waffengleichheit ist herzustellen“

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

In dem seit 2013 geltenden Patientenrechtegesetz wurden erstmals die Rechte und Pflichten im Behandlungsvertrag transparent dargestellt. In dem seit 2013 geltenden Patientenrechtegesetz wurden erstmals die Rechte und Pflichten im Behandlungsvertrag transparent dargestellt. © BillionPhotos.com – stock.adobe.com

Schon vor zehn Jahren drängten Patienten, Verbände und Politiker auf mehr Unterstützung nach Behandlungsfehlern. Seitdem gibt es Hilfe durch das Patientenrechtegesetz. Allerdings erscheinen Nachbesserungen unabdingar. Gutachter machen Reformvorschläge. 

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach ist sich notwendiger Nachbesserungen am Patientenrechtegesetz bewusst: „Wir werden das Gesetz weiterentwickeln und in Kürze Eckpunkte dafür vorlegen“, kündigt er an. Dies soll nicht auf die lange Bank geschoben werden, mahnt die Linke im Bundestag. 

Auch der AOK-Bundesverband fordert „ein Mehr an Rechtssicherheit, Orientierung und Gleichgewicht“. Die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann erklärt:  „Wir brauchen bei der Stärkung der Patientenrechte einen Dreiklang, der den Nachweis, die Verfahrensdauer sowie die Schadensregulierung umfasst.“ Es könne doch nicht sein, dass es unter anderem an der Qualität von Gutachten liege, dass sich Rec…

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