Anerkennung als Belegarzt Wie weit dürfen Praxis und Wohnung von der Klinik entfernt sein?
Belegärzte müssen die Klinik von ihrer Wohnung und von ihrer Praxis aus regelmäßig in 30 Minuten erreichen können.
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Wollen Mediziner als Belegärzte anerkannt werden, müssen sie die Klinik sowohl von ihrer Wohnung als auch von ihrer Praxis aus innerhalb von 30 Minuten regelmäßig erreichen können. Das hat das Bundessozialgericht klargestellt.
Geklagt hatte ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, dem die zuständige KV die Anerkennung als Belegarzt verwehrt hatte. Er ist als Vertragsarzt in einer Stadt zugelassen, die rund 39 Minuten vom entsprechenden Krankenhaus entfernt liegt. Zusätzlich ist er Mitglied einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), von deren Hauptsitz er nur 10 Minuten in die Klinik benötigen würde. Auch seine Wohnung ist nur 10 Minuten entfernt.
Dem BSG genügte dies…
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