Abrechnungsempfehlung DiGA-Update zu GOÄ und EBM
Auf diese gemeinsame Abrechnungsempfehlung haben sich die Bundesärzte- und die Bundespsychotherapeutenkammer mit dem PKV-Verband und den Beihilfestellen von Bund und Ländern geeinigt.
Seit dem 1. Juli 2024 können Hausärzte, Internisten ohne Schwerpunkt, Nephrologen, Neurologen und Urologen für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „Kranus Lutera die extrabudgetäre EBM-Nr. 01478 abrechnen. Die Zusatzpauschale ist mit 64 Punkten (7,64 Euro) bewertet. Die dauerhaft vom BfArM gelisteten DiGA richtet sich an Männer mit Blasenentleerungsstörungen. Nutzer der App absolvieren eine zwölfwöchige Therapie mit Beckenboden- und Blasentraining, physiotherapeutischen und mentalen Übungen, kognitiver Verhaltenstherapie und Kontrolle des akuten Harndrangs. Auch ein Miktionstagebuch ist enthalten.
Im DiGA-Verzeichnis informiert das BfArM, auf Basis welcher Diagnosen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer DiGA übernehmen. Die KV Schleswig-Holstein weist darauf hin: „Neben den zulässigen Diagnosen sind je nach DiGA auch ausgeschlossene Diagnosen aufgeführt. Bitte achten Sie deshalb bei der Abrechnung auf die Angabe der korrekten Diagnose.“
Der Techniker Krankenkasse ist z.B. auf Basis ihrer Abrechnungsdaten aufgefallen, dass in den von zwei Jahren vor DiGA-Erstnutzung bei einem Viertel aller Patient:innen keine verordnungsbegründende Diagnose dokumentiert wurde. 16 % sind es, wenn statt der exakten, ggf. vierstellig angegebenen Diagnose die Diagnosegruppe (ICD-Dreisteller) betrachtet wird. Für den Beobachtungszeitraum von 24 Monaten stellte die TK auch fest, dass bei 11 % der DiGA-Nutzenden eine kontraindizierte Diagnose dokumentiert worden war. Bezogen auf das Quartal vor DiGA-Erstnutzung lag bei 7 % eine kontraindizierte Diagnose vor. Bei DiGA mit psychotherapeutischem Anwendungsgebiet sind häufige Kontraindikationen z.B. psychotische Erkrankungen, bipolare Störungen oder suizidales Risiko.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht