Neuer GOÄ-Entwurf Zuwendungsintensive Leistungen verheißen höheres Honorar
Die Gesprächsleistungen sind in der neuen GOÄ nahezu durchgehend besser bewertet als bisher. Es sind auch keine großen Unterschiede zwischen dem Bewertungsvorschlag der BÄK und der Einigung mit der PKV zu erkennen.
Bei den Untersuchungen und Besuchen mussten aber offensichtlich Zugeständnisse an die Kostenträger gemacht werden. Hier sind zwar Steigerungen vorhanden, sie unterscheiden sich in einigen Fällen aber fundamental vom Entwurf der BÄK. Der normale Hausbesuch wurde nur leicht besser bewertet und bei den Mitbesuchen ist es zu einer erheblichen Reduktion gekommen (Tab. 1).
Tabelle 1: Untersuchungs- und Besuchsleistungen (Auszüge) in der von BÄK und PKV vereinbarten GOÄ-Version | ||||
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GOÄ-Leistung (soweit vergleichbar) | GOÄ-Nr. | aktueller Preis (€) | Preis BÄK-Entwurf (€) | Preis nach BÄK/PKV (€) |
Symptombezogene klinische Erstuntersuchung, einmal im Behandlungsfall | 5 | 10,72 | 17,64 | 14,36 |
Symptombezogene klinische Folgeuntersuchung, einmal pro Sitzung | 5 | 10,72 | 12,85 | 12,08 |
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: | ||||
alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch ggf. einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus | 6 | 13,41 | 21,95 | 18,53 |
das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, die Mammae, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (ggf. einschließlich Nieren und ableitender Harnwege) | 7 | 21,46 | 29,26 | 25,44 |
Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus | 8 | 34,85 | 60,67 | 51,30 |
Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata | 11 | 8,05 | 15,45 | 14,61 |
Neurologische Untersuchung von mindestens drei Untersuchungsbereichen, wie z. B. Hirnnerven, Motorik, Sensibilität, Reflexe, vegetatives Nervensystem, Koordination, extrapyramidales System, hirnversorgende Gefäße | 800 | 26,15 | 31,24 | 29,46 |
Psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Untersuchung
| 801
| 33,51
|
15,26 |
11,98 |
Besuch eines Patienten | 50 | 42,90 | 55,24 | 45,00 |
Besuch eines weiteren Patienten in derselben Wohnung oder auf derselben Pflegestation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang | 51 | 33,51 | 18,41 | 18,41 |
Zuschlag zu einem Besuch oder Mitbesuch für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten, einmal im Behandlungsfall | 73,65 | 73,65 | ||
Zuschlag für dringend angeforderte Besuche aus der laufenden Sprechstunde und unverzüglich erfolgte Ausführung | E | 9,33 | 40,00 | 25,00 |
Zuschlag für zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr erbrachte Leistungen | F | 15,15 | 40,00 | 20,00 |
Zuschlag für zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen | G | 26,23 | 60,00 | 40,00 |
Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen, Silvester oder Heiligabend erbrachte Leistungen, ggf. neben Zuschlag zwischen 20 und 6 Uhr | H | 19,82 | 40,00 | 25,00 |
Quelle: Eigene Erhebungen, Angaben ohne Gewähr
Bei den Verbänden wurden Leistungen zusammengelegt
Besonders bei den Unzeitzuschlägen driften die ursprünglichen Vorschläge der BÄK und der von der PKV akzeptierte Preis deutlich auseinander. Das könnte das Ergebnis eines Kompromisses sein. Denn die heutige Leistung nach Nr. 52 (Aufsuchen eines Patienten in häuslicher Umgebung durch qualifizierte Mitarbeiter ohne Anwesenheit des Arztes) soll von 8,53 auf 34,20 Euro angehoben werden; sogar Kilometergeld kann berechnet werden. Es mag deshalb sein, dass man dem Hausärztemangel Rechnung tragen und mehr Leistungen delegationsfähig machen will.
Bei den Verbänden wurden Leistungen zusammengelegt; bisher strittige Ansatzmöglichkeiten beim Kompressionsverband sind nach dem Legendentext nicht mehr möglich. Der normale Verband enthält nun das Aufbringen von Externa (bisher Nr. 209) und der Kompressionsverband geht nur noch über mehr als ein großes oder kleines Gelenk bzw. am Unterschenkel bei venösen Erkrankungen. Auch bei gerätetechnischen Leistungen kann man das beobachten. Das Ruhe-EKG umfasst jetzt das Vektorkardiogramm und bei der Lungenfunktion ist es die Flussvolumenkurve.
Erfreulich ist die Anhebung der Bewertung bei der Injektion und insbesondere der medikamentösen Infiltrationsbehandlung. Die Neuraltherapie dürfte unter diesem Aspekt eine Renaissance feiern (Tab. 2).
Tabelle 2: Sonderleistungen (Auszüge) in der von BÄK und PKV vereinbarten GOÄ-Version | ||||
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GOÄ-Leistung (soweit vergleichbar) | GOÄ-Nr. | aktueller Preis (€) | Preis BÄK-Entwurf (€) | Preis nach BÄK/PKV (€) |
Verband (ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Pflaster, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher), ggf. einschließlich Entfernen von altem Verbandsmaterial und Aufbringen von Externa und Wundauflagen – nicht neben einer operativen Leistung (auch Ätzung, Fremdkörperentfernung), Punktion, Infusion, Transfusion oder Injektion | 200 | 6,03 | 11,73 | 9,00 |
Kompressionsverband, z. B. nach Bisgaard, Braun-Falco, Fischer, Gibney, Pütter, Sigg., am Unterschenkel bei Ulcus cruris bzw. chronisch venöser Insuffizienz | 204 | 12,74 | 22,04 | 18,77 |
Semirigider Verband (z. B. mit Zinkleim oder Stärkebinden) individuell angefertigt
| 207
| 13,41
| 18,67
| 16,14
|
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene | 250 | 4,19 | 7,26 | 5,29 |
Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär | 252 | 5,36 | 10,91 | 9,41 |
Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung | 266 | 8,05 | 15,45 | 13,48 |
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung
| 267 268 | 8,05 10,72 | 20,57 33,71 | 18,21 29,98 |
Elektrokardiografische Untersuchung mit mindestens zwölf Ableitungen in Ruhe, ggf. einschließlich Vektorkardiografie, je Sitzung | 651 | 26,55 | 30,83 | 29,00 |
Ruhespirografische Untersuchung mit fortlaufend registrierenden Methoden, einschließlich grafischer Registrierung, Flussvolumenkurve, einmal je Sitzung | 605 605a | 25,40 14,69 | 40,27
| 36,39
|
Quelle: Eigene Erhebungen, Angaben ohne Gewähr
Die Bewertung der in hausärztlichen Praxen üblichen technischen Leistungen wie EKG und Lungenfunktion ist dagegen eine Enttäuschung. Den Grund für den Ärger der fachärztlichen Berufsverbände über die Preise für technische Leistungen kann man hier ahnen.
Fazit: Würde die GOÄ-Reform so umgesetzt, könnte man die Hausärztinnen und -ärzte zwar zu den Gewinnern zählen. Insgesamt ist das Ergebnis aber enttäuschend. EBM und GOÄ gleichen sich preislich an. Der Multiplikator wurde durch einen „robusten“ Einfachsatz ersetzt. Robust soll er sein, weil die Leistungen betriebswirtschaftlich kalkuliert wurden. Nachdem man der PKV einen Rabatt geben musste, stimmt das aber nicht mehr. Zweifel an dem neuen Entwurf sind nachvollziehbar. Eine Alternative wäre: Es bei der Aktualisierung der Leistungslegenden belassen, den Punktwert um den von der Politik zugelassenen Prozentsatz erhöhen, die Faktorsteigerung und die analoge Bewertung nicht abschaffen. Das würde den hausärztlichen Gewinn sichern und den Fachärztinnen und -ärzten nicht schaden.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht