Die Nummer für die Fallkonferenz Etliche Leistungen werden 2025 extrabudgetär vergütet

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Welche drei Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM gelten für beteiligte Ärztinnen und Ärzte bei einer patientenorientierten Fallbesprechung? Welche drei Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM gelten für beteiligte Ärztinnen und Ärzte bei einer patientenorientierten Fallbesprechung? © Yakobchuk Olena – stock.adobe.com

Der EBM enthält diverse Positionen zur Honorierung von Gesprächen, die sich um die Patientenbehandlung drehen. Doch welche Leistung kann man wann berechnen? Wie unterscheiden sie sich? Was lässt sich kombinieren?

Es gibt drei Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM für eine patientenorientierte Fallbesprechung unter Beteiligung der notwendigen ärztlichen Fachdisziplinen und/oder komplementärer Berufe sowie der Pflegekräfte:

  • GOP 37120 für das Gespräch bei Unterbringung einer Patientin oder eines Patienten in einer Pflegeeinrichtung mit Kooperationsvertrag. Mit dieser GOP kann die koordinierende Ärztin oder der Arzt persönlich, telefonisch oder per Video geführte Gespräche mit Ärztinnen/Ärzten anderer Fachrichtungen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten oder Pflegekräften bis zu dreimal im Krankheitsfall abrechnen.
  • GOP 37320 für eine Palliativbehandlung in der Häuslichkeit oder Pflegeeinrichtung. Eine Ärztin oder ein Arzt mit Qualifikationsnachweis in der Palliativversorgung kann bis zu fünfmal im Krankheitsfall persönlich, telefonisch oder per Video geführte Gespräche mit Vertragsärztinnen/-ärzten, Physiotherapeutinnen/-therapeuten, Pflegekräften oder Angehörigen berechnen.
  • Die GOP 37720 kommt bei der außerklinischen Intensivpflege zum Ansatz. Mit ihr kann eine Ärztin oder ein Arzt mit besonderem Qualifikationsnachweis persönlich, telefonisch oder per Video geführte Gespräche mit anderen Vertragsärztinnen/-ärzten, Physiotherapeutinnen/-therapeuten, Pflegekräften oder Angehörigen bis zu achtmal im Krankheitsfall abrechnen. Hausärztinnen und -ärzte können eine Intensivpflege mit der GOP 37710 (167 Punkte/20,70 Euro) bis zu dreimal im Krankheitsfall verordnen. Voraussetzung sind Kompetenzen im Umgang mit beatmeten bzw. trachealkanülierten Patientinnen und Patienten sowie eine Genehmigung der KV. Es muss eine Erhebung beim Entlassmanagement oder nach der GOP 37700 (gemäß § 5 AKI-RL unter Verwendung des Vordrucks nach Muster 62 Teil A) vorliegen. Dann kann die GOP 37720 bei Fallkonferenzen auch von Hausärztinnen und -ärzten berechnet werden.

In allen Fällen ist ein Ansatz der Leistung auch durch andere beteiligte Ärztinnen und Ärzte möglich, selbst wenn diese keinen Versorgungsvertrag mit dem Pflegeheim haben bzw. nicht über den Qualifikationsnachweis verfügen.

Weitere GOP betreffen definierte Krankheitszustände oder Vorgänge.

  • GOP 30706 für multidisziplinäre schmerztherapeutische Fallkonferenzen. Hausärztinnen/-ärzte sowie komplementär behandelnde Ärztinnen/Ärzte dürfen die GOP unter Angabe der/des primär schmerztherapeutisch verantwortlichen Ärztin /Arztes für persönlich oder per Video geführte Gespräche ohne Obergrenze berechnen. Allerdings wird von der KV nicht die GOP 03040 (Zusatzpauschale zu den GOP 03000 und 03030) zugesetzt.
  • GOP 01758 für die Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz beim Mammografie-Screening. Hausärztinnen/-ärzte dürfen diese Leistung bei persönlicher oder telefonischer Teilnahme unter Angabe des/der programmverantwortlichen Arztes/Ärztin auch ohne KV-Genehmigung ohne Obergrenze in Rechnung stellen.
  • GOP 30210 für die Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz bei einer geplanten hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom. Hausärztinnen/-ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Diabetologie“ oder „Diabetolog*in DDG“ können die Leistung für persönlich, telefonisch oder per Video geführte Gespräche einmal im Krankheitsfall berechnen.
  • GOP 01442 für Videofallkonferenzen zwischen Vertragsärztin/-arzt und Pflege(fach)kräften, chronisch Pflegebedürftige betreffend. Die GOP kann bis zu dreimal im Krankheitsfall berechnet werden. Voraussetzung ist, dass in den letzten drei Quartalen (inkl. aktuellem) ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in derselben Arztpraxis stattgefunden hat.
  • GOP 01443 für die Videofallbesprechung zwischen einer/m Vertragsärztin/-arzt, die/der eine/n chronisch pflegebedürftige/n Patientin/Patienten mitbehandelt, und Pflege(fach)kräften. Bis zu dreimal im Krankheitsfall möglich, sofern in den letzten drei Quartalen ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat (s.o.).
  • Die GOP 37804 ist vorgesehen für persönlich, telefonisch oder per Video durchgeführte Fallbesprechungen mit notwendigen ärztlichen Fachdisziplinen und/oder komplementären Berufen, Pflegekräften bzw. Angehörigen, die beteiligt sind an der Behandlungspflege von Patientinnen oder Patienten mit Verdacht auf Long COVID oder Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen. Bis zu fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.

Alle genannten Fallkonferenzen sind mit jeweils 86 Punkten bewertet (10,66 Euro). Uneinheitlich ist die Möglichkeit, diese Leistungen miteinander zu kombinieren. Welche Konstellationen ausgeschossen bzw. möglich sind, zeigt die Tabelle.

Relevante Kombinationen ergeben sich z.B. zwischen der GOP 30706 (Teilnahme an einer schmerztherapeutischen Fallkonferenz) und der GOP 37120 (Fallbesprechung bei Pflegeheimbetreuung mit Vertrag) bei der Behandlung von Pflegeheiminsassen mit chronischem Schmerzsyndroms. Das lohnt sich aber nicht, da beim Ansatz der GOP 30706 die hausärztliche Grundpauschale GOP 03040 und die GOP 03220/03221 entfallen.

Unproblematisch ist die Kombination der GOP 30210 (Fallkonferenz zur Indikationsüberprüfung diabetisches Fußsyndrom vor Überweisung an ein Druckkammerzentrum) und der GOP 37120.

Fallbesprechungen: GOP-Ausschlüsse und -Kombinationen
GOPAusschlüsse in der SitzungAusschlüsse im BehandlungsfallMögliche Kombination(en)
3712001442, 01443, 37720, 378043732030210, 01758, 30706
3732001442, 01443, 37720, 3780437120, 3070630210, 01758
3772001442, 01443, 30706, 30948, 37120, 37320, 37804 30210, 01758
3070601442, 01443, 37720, 378043732030210, 01758, 37120
0175801442, 01443, 37804 30210, 37120, 37320, 37720, 30706
3021001442, 01443, 37804 37120, 37320, 37720, 30706, 01758
0144201443, 01758, 30210, 30706, 30948, 37120, 37320, 37720, 37804 01758
0144301442, 01758, 30210, 30706, 30948, 37120, 37320, 37720, 37804 01758
3780401442, 01443, 01758, 30210, 30706, 30948, 37120, 37320, 37720 01758

Fazit: Die betriebswirtschaftliche Relevanz der aufgeführten GOP liegt weniger in der Möglichkeit, Fallkonferenzen mit unterschiedlicher Zielrichtung nebeneinander abzurechnen, sondern im Ansatz im Einzelfall. Von besonderer Bedeutung sind dabei die GOP 01442, 01443, 37120, 37320 und 37804, die im Jahr 2025 extrabudgetär vergütet werden, und sich so gut in die voraussichtlich ab Oktober 2025 entbudgetierten hausärztlichen Leistungen eingliedern lassen.

Quelle: Medical-Tribune-Bericht