Therapie mit Dupilumab: GOP für FeNO-Messung beschlossen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Der Wirkstoff Dupilumab kann bei schwerem Asthma mit Typ-2-Inflammation  als Add-on-Erhaltungstherapie angewendet werden. Der Wirkstoff Dupilumab kann bei schwerem Asthma mit Typ-2-Inflammation als Add-on-Erhaltungstherapie angewendet werden. © guerrieroale – stock.adobe.com

Ab dem 1. April zahlen die Krankenkassen die Messung von fraktioniertem exhaliertem Stickstoffmonoxid (FeNO-Messung) zur Indikation einer Therapie mit dem Wirkstoff Dupilumab. Pneumologen und Pädiater mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Pneumologie dürfen die Leistung dann über den EBM abrechnen.

Pneumologen können in der Abrechnung die GOP 13678 angeben, Pädiater mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Pneumologie die GOP 04538. Die Sachkosten für Mundstücke und ggf. Sensoren werden über die GOP 40167 mit 7,84 Euro vergütet. Die Vergütung erfolgt zunächst außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung, also zu festen Preisen.

Bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit schwerem Asthma mit Typ-2-Inflammation wird der Wirkstoff Dupilumab als Add-on-Erhaltungstherapie angewendet.

Die Anwendung erfolgt, wenn die Erkrankung trotz hochdosierter inhalativer Kortikosteroide und einem weiteren zur Erhaltungstherapie angewendeten Arzneimittel unzureichend kontrolliert ist.

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