HIV-Präexpositionsprophylaxe Größeres Angebot in den Praxen soll Versorgungslücken schließen
Eine HIV-Infektion stellt immer noch eine lebenslange, bislang nicht heilbare und unbehandelt potenziell lebensbedrohliche Infektion dar. Mit der oralen HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) steht jedoch eine Methode zur Prävention zur Verfügung. Die Kosten für Arzneimittel zur Vorbeugung einer Infektion mit dem HI-Virus für Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden seit September 2019 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (§ 20j SGB V).
Nach einem Gespräch im Bundesgesundheitsministerium mit Fachverbänden, KBV und GKV-Spitzenverband zur Situation der HIV-PrEP wurde beschlossen, die Zahl der Ärzte mit einer Genehmigung zum Durchführen der Maßnahme zu erhöhen, um Versorgungslücken zu schließen. Die Trägerorganisationen haben deshalb die Regelungen zur fachlichen Befähigung und zu den Voraussetzungen für Ärzte, die eine Genehmigung zur Abrechnung der HIV-PrEP erlangen möchten, wie folgt angepasst (Anlage 33 BMV-Ä):
Die Dauer der geforderten Hospitation in Präsenz in einer Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-PrEP-Patienten wurde von 16 auf 8 Stunden reduziert. Die praktischen Inhalte der Hospitation umfassen nun mindestens:
- Prüfung der Indikation und Indikationsstellung zur HIV-PrEP einschließlich Kontraindikationen
- umfassende Beratung zum Ablauf der medikamentösen HIV-PrEP, Prävention und Transmission von HIV und anderer sexuell übertragbarer Infektionen, weitere präventive Maßnahmen und Adhärenz-Strategien, Restrisiko, Risiken und Nebenwirkungen der Behandlung
- Überprüfung des HIV- und Hepatitis-B-Status
- Kontrolle und/oder Behandlung ggf. aufgetretener therapiebedingter Neben- und Wechselwirkungen
Die Hospitation kann in zwei zeitlich getrennten Modulen angeboten werden. Im begründeten Einzelfall können – unter der Berücksichtigung regionaler Versorgungsdefizite – vier Stunden davon online erfolgen.
HIV-Präexpositionsprophylaxe (Kapitel II, Abschnitt 1.7.8 EBM)
EBM | Legende | Euro |
---|---|---|
01920 | Beratung vor Beginn einer HIV-PrEP, mindestens 10 Minuten, max. dreimal im Krankheitsfall
| 18,73 |
01921 | Einleitung einer HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP), einmal im Krankheitsfall
Obligater Leistungsinhalt:
| 18,73 |
01922 | Kontrolle im Rahmen einer HIV-PrEP mindestens 5 Minuten, je vollendete 5 Minuten, höchstens dreimal im Behandlungsfall
Obligater Leistungsinhalt:
GOP 01922 kann am Behandlungstag nicht neben GOP 01920 und 01921 und frühestens vier Wochen nach Einleitung einer PrEP berechnet werden. | 9,42 |
Acht CME-Punkte im Jahr vor der Antragstellung
Der Nachweis von fachlicher Kompetenz durch die Präsenz bei der Behandlung wurde von mindestens 15 auf mindestens sieben Personen mit HIV-PrEP reduziert. Theoretische Kenntnisse im Bereich HIV/Aids, HIV-PrEP und sexuell übertragbare Infektionen – acht Fortbildungspunkte innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung – können nun auch durch Online-Fortbildungen erworben werden. Zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung müssen Ärzte künftig nur noch die selbstständige Betreuung von jährlich durchschnittlich sechs statt zehn Personen mit HIV-PrEP, beginnend mit der Genehmigungserteilung, nachweisen.
Anspruch auf eine PrEP haben weiterhin Versicherte mit einem substanziellen HIV-Infektionsrisiko, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu zählen:
- Männer, die Geschlechtsverkehr mit Männern haben (MSM) oder trans Personen mit der Angabe von analem Geschlechtsverkehr ohne Kondom innerhalb der letzten drei bis sechs Monate und/oder voraussichtlich in den nächsten Monaten bzw. einer stattgehabten sexuell übertragbaren Infektion (STI) in den letzten zwölf Monaten
- serodiskordante Konstellationen mit einem/r virämischen HIV-positiven Partner/in ohne antiretrovirale Therapie (ART), einer nicht-suppressiven ART oder in der Anfangsphase einer ART (HIV-RNA, die nicht schon sechs Monate unter 200 Kopien/ml liegt)
- nach individueller und situativer Risikoüberprüfung drogeninjizierende Personen ohne Gebrauch steriler Injektionsmaterialien
- nach individueller und situativer Risikoüberprüfung Personen mit Geschlechtsverkehr ohne Kondom mit einem/r Partner/in, bei dem/der eine undiagnostizierte HIV-Infektion wahrscheinlich ist (z.B. Partner/in aus Hochprävalenzländern oder mit risikoreichen Sexualpraktiken)
Anspruch auf Untersuchung samt Begleitdiagnostik
Die Personen haben nach ärztlicher Beratung unter besonderer Berücksichtigung von Safer-Sex-Praktiken Anspruch auf Untersuchungen, die vor und während der medikamentösen PrEP-Behandlung erforderlich sind, sowie auf die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zur Präexpositionsprophylaxe.
Daneben kann außerdem eine risikoadaptierte Untersuchung auf Lues, Gonorrhö und/oder Chlamydien als Begleitdiagnostik erfolgen. Die Abrechnung oder Veranlassung solcher Leistungen kann mit der Kennziffer 32006 des EBM gekennzeichnet werden und wird nicht auf den Laborbonus (GOP 32001) angerechnet.