Große Mutationssuchen nicht mehr genehmigungspflichtig
Zum 1. Januar wurden einige Leistungen der Human- und Tumorgenetik aus dem EBM gestrichen. Die Inhalte wurden dafür in andere GOP integriert. Nicht mehr existent sind die GOP 11449, 11514 und 19425. Dadurch müssen große Mutationssuchen nicht mehr von den Krankenkassen genehmigt werden. Auch die GOP 19454 für die in-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen zur Indikationsstellung einer pharmakologischen Therapie gibt es nicht mehr. Da Mediziner die genannten Leistungen nicht mehr beantragen müssen, entfallen auch die Ziffern für die ärztlichen Gutachten, GOP 11304 und 1904.
Die gestrichenen Leistungsinhalte können nun über die Postnatale Mutationssuche (GOP 11513) oder die Mutationssuche (GOP 19424 bzw. 19453) abgerechnet werden. Laut KBV wird auch der Zuschlag nach der GOP 11449 innerhalb dieser Ziffern abgebildet.
Um die ärztliche Beurteilung und Befundung komplexer genetischer Analysen zu fördern, haben KBV und GKV-Spitzenverband zudem beschlossen, dass die GOP 11302 seit dem 1. Januar 2021 über drei Jahre ohne Bereinigung als extrabudgetäre Leistung vergütet wird.
Die KBV macht darauf aufmerksam, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) für dieses Jahr um 45 Millionen Euro angehoben wurde, um die zunehmende humangenetische Diagnostik zu finanzieren. Für die folgenden fünf Jahre solle eine jährliche Anpassung erfolgen.
Praxisnachrichten der KBV