Gesundheits-Check-up wird 2021 um Hepatitis-Screening erweitert

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Versicherte ab 35 Jahren können sich dann einmalig auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen lassen. Versicherte ab 35 Jahren können sich dann einmalig auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen lassen. © tashatuvango – stock.adobe.com

Schleichend verlaufende Hepatitis-Erkrankungen sollen künftig früher erkannt werden. Daher haben Versicherte ab 35 Jahren bald Anspruch auf ein Screening auf Hepatitis B und C.

Im nächsten Jahr tut sich etwas beim Gesundheits-Check-up (Gesundheitsuntersuchung nach Nr. 01732): Er wird voraussichtlich um das „Hepatitis-Screening“ erweitert. Nach einem Beschluss des G-BA haben Versicherte ab 35 Jahren dann einmalig den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen.

Mit dem Screening sollen unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) oder Hepatitis-C-Virus (HCV) rechtzeitig erkannt werden. Chronische Verläufe mit gravierenden Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs sollen durch die frühzeitige Gabe von antiviralen Medikamenten verhindert werden.

Beim künftigen Screening auf eine Hepatitis-B-Infektion wird das Blut der Versicherten auf das Hepatitis-B-Virus-Oberflächenprotein (HBsAg) untersucht. Wurde das Oberflächenprotein gefunden, wird dieselbe Blutprobe auf HBV-Erbgut (HBV-DNA) zum Nachweis einer aktiven Infektion mit Hepatitis B getestet. Vor diesem Screening soll allerdings der Impfstatus geklärt werden. Eine Impfung gegen Hepatitis B ist möglich und wird von der Ständigen Impfkommission für Säuglinge und Kinder seit 1995 und für Menschen mit geschwächtem Immunsystem seit 2013 empfohlen. Bei nachgewiesener Impfung wird ein Screening als unnötig angesehen.

Hepatitis C ist eine Leberentzündung, die auf eine Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus zurückgeht. Beim Screening auf Hepatitis C werden zunächst HCV-Antikörper gesucht und bei einem positiven Befund dieselbe Blutprobe auf Virus-Geninformationen (Virus-RNA) getestet. Ist keine HCV-RNA nachweisbar, ist die Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeheilt. Ist eine HCV-RNA nachweisbar, soll direkt mit einer antiviralen Therapie begonnen werden. 

Keine Impfung gegen Hepatitis C möglich

Für Hepatitis C existiert bislang keine Schutzimpfung. Übertragen wird die Erkrankung hauptsächlich durch virushaltiges Blut. Eine sexuelle Übertragung ist möglich, nach derzeitiger Studienlage jedoch eher selten. Es stehen mittlerweile hochaktive Arzneimittel zur Verfügung, die, rechtzeitig eingesetzt, zu einer Heilung führen können.

Da gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr nur alle drei Jahre Anspruch auf ein Check-up haben, können sie den Test auf Hepatitis B und C für drei Jahre ab Beschluss separat nachholen.

Bevor die neue Vorsorgeleis­tung in Anspruch genommen werden kann, sind noch die üblichen Schritte notwendig: Sofern das BMG nichts beanstandet, tritt der Beschluss am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach prüft der Bewertungsausschuss, ob eine Anpassung des EBM erforderlich ist. Es bleibt abzuwarten, ob es der KBV gelingt, mit den Kassen ein Honorar für den Mehraufwand, den der Check-Up verursacht, zu verein­baren.

Medical-Tribune-Bericht