Hepatitis-Diagnostik Welche Tests als GKV-Leistung durchgehen und wie der Laborbonus reagiert
Den deutschen Beitrag zur WHO-Initiative hat der G-BA im November 2020 mit einer Änderung der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie geliefert: Versicherte haben ab dem vollendeten 35. Lebensjahr im Rahmen eines sog. Check-up einmalig Anspruch auf ein Screening auf eine Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-Virusinfektion.
Der Bewertungsausschusses lieferte im August 2021 die EBM-Positionen. Und somit kann seit Oktober 2021 als Zuschlag zur GOP 01732 für eine Beratung im Rahmen des Hepatitis-Screenings die GOP 01734 EBM und übergangsweise auch isoliert die GOP 01744 berechnet werden. Bestandteil des Check-ups ist die Klärung des Impfstatus. Kann aus dem Impfausweis oder einem vergleichbaren Zertifikat eine Immunisierung durch Impfung gegen das Hepatitis-B-Virus verifiziert werden, ist ein Screening hier entbehrlich. Ansonsten wird auf Überweisung nach Muster 10 eine Bestimmung des HBs-Antigens veranlasst.
Wie bei den anderen Laborleistungen im Rahmen des Check-ups führt die vom Labor berechnete GOP 01865 zu keiner Minderung des Laborbonus nach GOP 32001. Das HBs-Antigen (HBsAg) ist Teil der Virusoberfläche. Ein positiver Befund im Blut deutet auf das Vorliegen einer akuten oder chronischen Hepatitis B hin. In diesem Fall führt das Labor zusätzlich eine Analyse der HBV-DNA (Viruslast) durch.
Leistungen des Hepatitis-Screenings | ||
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EBM | Legende | Euro |
01734 | Zuschlag zur GOP für das Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion gemäß Teil B. III. der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie | 4,71 |
01744 | Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion im Rahmen der Übergangsregelung gemäß Teil B. III. § 7 der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie | 4,71 |
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01865 | Nachweis von HBs-Antigen und/oder HCV-Antikörpern | 12,07 |
01866 | Zuschlag zur GOP 01865 Bestimmung der Hepatitis-B-Virus-DNA | 92,51 |
01867 | Zuschlag zur GOP 01865 Nachweis von Hepatitis-C-Virus-RNA | 41,37 |
Quelle: Beschluss des Bewertungsausschusses vom 4. August 2021, EBM |
Dieser Wert zeigt, wie stark sich das Virus vermehrt hat und wie ansteckend die betreffende Person ist. Bei über 1.000 bis 10.000 Kopien/ml (etwa 200 bis 2.000 IE/ml) kann man von einer Ansteckungsgefahr ausgehen. Ein hoher HBV-DNA-Titer verschlechtert den Krankheitsverlauf und ist damit ein wichtiger Marker für die Therapieüberwachung.
Will man als Hausarzt weitere differenzialdiagnostische Schritte unternehmen, müssten zusätzlich zur Bestimmung des HBsAg die HBc-Antikörper (gesamt und falls positiv ergänzend Anti-HBc-IgM) und ggf. auch das HBeAg und die HBe-Antikörper bestimmt werden.
Der Wirtschaftlichkeitsbonus und die Befreiungsziffern
Dies könnte erforderlich sein, da das HBc-Antigen (HBcAg) nicht im Blut, sondern nur in den Leberzellen vorkommt, das HBe-Antigen (HBeAg) aber ein für die Virusvermehrung nicht essenzielles, sekretiertes Nebenprodukt des HBcAg ist, das die zelluläre Immunreaktion gegen HBcAg unterdrückt. Es ist somit ein indirektes Zeichen, dass sich das Virus gerade stark vermehrt und deshalb meist mit einer sehr hohen Viruslast (HBV-DNA) verbunden ist. Die Spezifizierung einer chronischen HBV-Infektion hingegen ist nach der Bestimmung des HBsAg und der HBV-DNA (quantitativ) zusätzlich durch eine Untersuchung auf HBc-Antikörper (gesamt) möglich.
Mit Blick auf die entweder bei einem positiven Screening zusätzliche oder nach bereits erfolgtem Screening kurativ erforderliche Hepatitis-B-Diagnostik spielt auch die Anrechnung der veranlassten Leistungen auf den Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus nach GOP 32001 eine Rolle.
Aussagen der ergänzenden Diagnostik | ||
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GOP | Diagnostische Aussage | Ausnahmeziffer 32001 |
32615 | HBc-Antikörper werden vom Immunsystem gebildet, um das Virus zu entfernen. Sie zeigen, dass eine Hepatitis B durchgemacht wurde oder noch vorliegt. | 32006 |
32616 | HBe-Antikörper werden vom Immunsystem gebildet, um das HBeAg zu zerstören. |
keine Befreiungsziffer |
32617 | Entscheidender Hinweis auf eine Heilung sind die HBs-Antikörper. |
Ausnahmen für eine Antikörperbestimmung
Da beim Screening auf Hepatitis B auch der Impfstatus wichtig ist, stellt sich noch die Frage, welche Labortests als GKV-Leistung veranlasst werden können. Auskunft gibt die Schutzimpfungs-Richtlinie. Grundsätzlich werden routinemäßige Antikörperbestimmungen vor oder nach Standardimpfungen als nur in Ausnahmefällen angezeigt gesehen. Ausnahmen betreffen aber
- Personen mit einem erhöhten nicht-beruflichen oder beruflichen Expositionsrisiko,
- Personen, bei denen wegen einer vorbestehenden oder zu erwartenden Immundefizienz bzw. -suppression oder wegen einer vorbestehenden Erkrankung ein schwerer Verlauf einer Hepatitis- B-Erkrankung zu erwarten ist,
- im Säuglingsalter geimpfte Personen mit neu aufgetretenem Hepatitis-B-Risiko und unbekanntem Anti-HBs-Titer.
In solchen Fällen kann eine serologische Testung auf HBs-Antikörper (Anti-HBs) zulasten der GKV auch außerhalb des Hepatitis-Screenings vor einer Impfung erfolgen. Eine Kontrolle des Impferfolgs soll in solchen Fällen durch eine serologische Testung vorgenommen werden.
Die Hepatitis B verläuft meist akut (85 bis 90 %), nur gelegentlich chronisch. Etwa ein Drittel der Weltbevölkerung hat als Zeichen einer ausgeheilten HBV-Infektion spezifische Antikörper. Bei weltweit etwa 350 Millionen Menschen ist das Virus im Blut nachweisbar und somit dauerhaft als Infektions-quelle präsent. Auf der Grundlage einer chronischen Hepatitis kann eine Leberzirrhose sowie ein Leberzellkarzinom entstehen. Die Therapie einer chronischen Hepatitis B ist schwierig, daher ist die vorbeugende Impfung die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung der Infektion und Verminderung der Virusträgerzahl.
Medical-Tribune-Bericht